Die Degression der PV-Vergütung, wie sie im EEG geregelt ist, macht der Branche bereits seit Monaten Sorgen. Je stärker die jährliche Zubaurate von 2,5 GW überschritten wird, umso stärker sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen. Das hat in Kombination mit den stark gestiegenen Großhandelspreisen für Strom dazu geführt, dass die EEG-Vergütung mit den Marktwerten für Solarstrom im Juli 2021 gleichauf lagen. Seitdem bekommen Betreiber*innen von Anlagen bis 10 kWp am Markt mehr Geld als über die Förderung.
Im August konnten Anlagenbetreiber*innen laut Informationen der Übertragungsnetzbetreiber bereits 7,68 Cent pro kWh über die Direktvermarktung erzielen. Die EEG-Vergütung sank derweil auf 7,36 Cent pro kWh ab. Am krassesten war der Unterschied im Dezember, als der Strommarkt insgesamt völlig aus den Fugen geraten war. Während geförderte Anlagen nur noch 6,93 Cent pro kWh bekamen, stieg der Marktwert auf gut 27 Cent pro kWh an. Ähnlich sah die Situation im Januar aus: Während es über die Direktvermarktung 17,83 Cent pro kWh gab, fiel die EEG-Vergütung auf 6,83 Cent pro kWh.
Atmenden Deckel umbauen
Insgesamt wenig verwunderlich, dass in Anbetracht des enorm hohen Preisniveaus an den Energiemärkten der Jahresmarktwert von 7,55 Cent pro kWh seit Juli 2021 über der EEG-Vergütung liegt. Aus Sicht des BSW könnte die Entwicklung jedoch nur temporär sein, wie der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärt: „(…) Energieexperten gehen davon aus, dass es sich nur um eine Ausnahmesituation handelt und der Marktwert von Solarstrom mit der Normalisierung der aktuell angespannten Situation am Strommarkt und einem beschleunigten PV-Ausbau wieder deutlich sinken wird.“
Das Problem mit dem „atmenden“ Deckel bleibt jedoch, so Körnig weiter: Die derzeitigen anzulegenden Werte zur Ermittlung der Einspeisevergütung bzw. Marktprämien für Solarstrom aus neuen PV-Anlagen im EEG sind aufgrund einer deutlich zu starken Degression in den letzten zwei Jahren bei gleichzeitigen Preissteigrungen bei PV-Systemen so niedrig geworden, dass sie nicht mehr der Investitionserwartung eines Großteils potenzieller gewerblicher PV-Investoren entspricht. Eine Abschaffung des so genannten ‚atmenden Deckels‘ wäre jedoch nicht sinnvoll, sondern stattdessen ein schneller Umbau desselben zu einer flexiblen „Hebebühne“ inklusive einmaliger Neuberechnung der Vergütungssätze, um diese wieder mit der Technologie- und Marktentwicklung in Einklang zu bringen und an die verdreifachten PV-Ausbauziele der neuen Bundesregierung anzupassen. (lm)
