Anfang des Jahres hat das BMWi einen Arbeitsentwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) vorgelegt, ihn dann jedoch zurückgezogen. Nun wartet die Branche gespannt auf Neuregelungen. Geht es nach dem BEE sollte Flexibilitäten im Verbrauchsverhalten monetär angereizt und zusätzliche Eingriffe des Verteilnetzbetreiber vermieden werden.
Das bisher vorgesehene Modell zur Spitzenglättung hätte vorgesehen, dass Verteilnetzbetreiber bei drohender Netzüberlastung die Leistungsaufnahme von flexiblen Verbrauchern, wie E-Ladesäulen, Batteriespeicher oder Wärmepumpen ferngesteuert begrenzen dürfen.
Reduzierte Entgelte, dafür Verbrauchs-Zeitfenster
Der BEE begrüßt den Rückzug des bisherigen Entwurfs und plädiert nun für ein Auktionsmodell, um flexibles Verbrauchsverhalten anzureizen. Hierbei erhalten steuerbare Verbraucher in Netzsträngen mit Netzengpässen eine Reduzierung ihres Netzentgeltes. Sie sollen im Gegenzug an einer täglichen stundenbasierten Auktion der freien Leistungskapazität im jeweiligen Netz teilnehmen.
Nur bei bezuschlagtem Gebot innerhalb des jeweiligen Zeitrahmens entnehmen diese steuerbaren Verbraucher anschließend Strom aus dem Netz. Damit wird sichergestellt, dass es zu keinem Netzengpass kommt und gleichzeitig die Verbraucher ihre Freiheit und Präferenz im Verbrauchsverhalten über die Auktion selbst bestimmen können.
Investitionsbereitschaft und Akzeptanz steigern
„Mit unserem Modell setzen wir auf eine bessere Integration von steuerbaren Verbrauchern im Niederspannungsnetz. Netzbetreibereingriffe können so auf ein Minimum reduziert werden. Das erhöht die Bereitschaft zu Investitionen in Technologien der Sektorenkopplung und steigert die Akzeptanz für die Energiewende“, so Simone Peter, Präsidentin des BEE. Das Modell sei als Diskussionsbeitrag angelegt, um die angehaltene Regulierung des Gesetzgebers zu beleben, bestehende Blockaden zu lösen und die notwendige fachlichen Diskussion zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung neu zu beginnen. (lm)



