Strom

Stromsperre abwenden, Daten preisgeben?

Die Stadtwerke Menden wollen Stromsperren für säumige Kunden vermeiden. Die Jobcenter könnten helfen, dazu müsste jedoch der Datenschutz aufgeweicht werden
22.01.2018

Um vor allem bedürftige Familien vor einer Sperrung ihrer Strom- und Gaslieferung zu bewahren, wollen die Stadtwerke Menden aktiv auf säumige Kunden zugehen.

Wenn die Rechnungen für Strom und Gas nicht bezahlt werden, müssen Energieversorger den säumigen Kunden den Strom sperren, um nicht die übrigen Kunden indirekt zu belasten. Dennoch sind solche einstweiligen Abschaltungen höchst unangenehm. In Menden denken die Stadtwerke jetzt über Maßnahmen nach, die verhindern sollen, dass sie in der Diskussion um notleidende Mitbürger den Schwarzen Peter zugeschoben kriegen. Helfen sollen die Jobcenter, aber die bekommen die Information, dass eine Abschaltung der Energieversorgung droht, nicht automatisch. Und viele Bedürftige haben offenbar nicht den nötigen Überblick – warum auch immer.

Um vor allem bedürftige Familien vor einer Sperrung ihrer Strom- und Gaslieferung zu bewahren, wollen die Stadtwerke Menden nun ihrerseits aktiv auf säumige Kunden zugehen, um im Einzelfall Lösungen zu finden. Vorbild für Menden soll das „Saarbrücker Modell“ werden, mit dem laut Presseberichten seit 2013 hunderte Stromsperren im Jahr verhindert. Für ein solches Vorgehen muss aber erst der Weg geebnet werden – und zwar durch die Information, ob der betreffende Kunde wirklich von Armut bedroht ist oder gar schon lange Hartz-IV-Leistungen bezieht. Nötig ist dazu ein Datenaustausch zwischen Energieversorger und Sozialleistungsempfängern. Um den zu ermöglichen, sollen die Klienten in Menden nun formell ihre Einwilligung zu einer Einschränkung des Datenschutzes erklären.

Bedenken von Datenschützern könnten für zusätzliche Diskussionen sorgen

Wie Michael Rademske vom Team Soziales in der sauerländischen Stadt erklärt, möchte man sich nun konkret am Vorgehen in der Saar-Metropole orientieren, zumal der in Mendener Rathaus vorliegende Armutsbericht offenkundig überaltert ist. Daten aus dem Jahre 2008 sollen ihm laut Presseberichten zugrundeliegen. Rademske bringt es auf den Punkt: Der Verzicht finanziell notleidender oder überschuldeter Stromkunden auf Datenschutz sei die Voraussetzung für eine Hilfe nach dem „Saarbrücker Modell“. Nur so könne der Stromversorger das Jobcenter informieren, falls eine Sperre droht – und dann eine Regelung über das Abtragen des Zahlungsrückstands ausarbeiten. Es wird nun mit Spannung erwartet, wie viele Betroffene im Menden dem Datenaustausch zustimmen. Und die bereits angemeldeten Bedenken von Datenschützern könnten für zusätzliche Diskussionen sorgen. (sig)