Heizkostenverordnung: Sehnliches Warten auf Rechtssicherheit

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung reagiert die Bundesregierung auf die EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11. Dezember 2018. Darin enthalten sind „Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen“.
Bild: © Sina Schuldt/dpa
Nachdem die Novelle der Heizkostenverordnung nicht wie ursprünglich erwartet am 17. September im Bundesrat behandelt wird, wird die Verordnung auch nicht mehr vor der Wahl verabschiedet (die ZfK berichtete). „Dass wichtige regulative Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Submetering-Marktes fehlen, bedauern wir sehr!", erklärte dazu Maximilian Joßbächer, Leiter Geschäftseinheit Beratung, Netzwerk, Kunden beim Stadtwerke-Netzwerk Smartoptimo.
Die extrem schleppende Umsetzung der bereits 2018 verabschiedeten EU-Energieeffizienzrichtline hinterlasse doch bei einigen Akteuren im Markt deutliches…
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