In Deutschland kommen Kläranlagen in die Jahre. Entweder werden die kleinen Anlagen modernisiert oder es kommt zu einer Zusammenlegung der Areale auf eine größere Einheit.

In Deutschland kommen Kläranlagen in die Jahre. Entweder werden die kleinen Anlagen modernisiert oder es kommt zu einer Zusammenlegung der Areale auf eine größere Einheit.

Bild: © Dieter Schütz/pixelio.de

Die Anforderungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie wurden 2019 durch die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel erfüllt oder deutlich übertroffen. Das stellt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) fest. In dem jährlich durchgeführten Leistungsnachweis standen in diesem Jahr außerdem der Anfall von Klärschlamm auf den Kläranlagen und dessen Phosphorgehalt im Fokus.

Die Abbaugrade für Verschmutzungen liegen weitestgehend konstant auf hohem Niveau, wie der DWA erklärt. Regionale Unterschiede – besonders im Norden und Nordosten – dürften auf Trennsysteme, also getrennte Rohre für Regen- und Schmutzwasser, zurückzuführen sein.

Große Unterschiede bei der Klärschlammmenge

Wird das Schmutzwasser nicht mit Niederschlagswasser vermischt, sind die Schmutzstoff-Konzentrationen im Zulauf der Kläranlagen höher, und die Reinigungsleistung steigt. Kläranlagen mit Anschlussgrößen unter 1000 Einwohnerwerten haben allerdings einen überproportionalen Anteil an den in die Gewässer eingeleiteten Phosphorfrachten, die in Gewässer eingeleitet werden.

Bei der Abwasserreinigung fällt auf den Kläranlagen Klärschlamm an. Die Masse kann von Anlage zu Anlage sehr unterschiedlich sein. Mittelwerte liegen zwischen 15 und 18 Kilogramm pro Person im Jahr. Interessant ist der Phosphorgehalt im Klärschlamm, denn in den kommenden Jahren muss aufgrund der Klärschlammverordnung dieser Phosphor zurückgewonnen werden, sobald der Phosphorgehalt in der Klärschlammtrockenmasse zwei Prozent oder mehr beträgt. Wie die Daten des Leistungsnachweises zeigen, liegen die Phosphorgehalte im Klärschlamm bei Anlagen größer 1000 Einwohnerwerte bei rund 85 Prozent der Anlagen über zwei Prozent. Damit wären nur wenige Anlagen nicht von einer Rückgewinnungspflicht betroffen. (hp)

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