Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte mit kleineren sprachlichen Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung sei es, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen, teilt die Länderkammer mit.
Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie To-go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerfallen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden.
Ökologische Ersatzmaterialien
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Damit setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Die Verkündung der Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für den Ausbau und die Nutzung von Mehrwegsystemen im gesamten Versandhandel zu schaffen und bestehende Projekte zu fördern. Der Bundesrat fordert auch, dass durch die Reduktion von Einwegkunststoffen keine Ausweichbewegung hin zu anderen ökologisch nachteiligen Materialien ausgelöst werden darf und bittet den Bund daher aufzuzeigen, welche Ersatzmaterialien unter ökologischen Gesichtspunkten in Versandverpackungen in Betracht kommen.
Weitere Schritte nötig
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verordnung grundsätzlich. „Einwegprodukte aus Kunststoffen sind ein rasant wachsendes Umweltproblem und vermüllen den öffentlichen Raum, wenn sie achtlos weggeworfen werden“, sagt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „Im nächsten Schritt sollte die Bundesregierung die Hersteller von Einwegverpackungen stärker in die Verantwortung nehmen und an den Reinigungskosten beteiligen, damit die Bürger nicht mehr allein die Kosten zahlen.“ (hp)

Das Ende für Plastikbesteck, Wattestäbchen und andere Einwegprodukte naht. Die EU hat sich in Sachen Plastik-Richtlinie geeinigt.
Bild: © Patrick Pleul/dpa
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