Schwere Lastwagen stoßen überaschenderweise weniger Stickoxide aus als ein Dieselauto: im Schnitt etwa 200 Milligramm Stickoxide pro Kilometer, während Dieselautos mit Euro-6-Norm aber rund 500 Milligramm emittieren.

Schwere Lastwagen stoßen überaschenderweise weniger Stickoxide aus als ein Dieselauto: im Schnitt etwa 200 Milligramm Stickoxide pro Kilometer, während Dieselautos mit Euro-6-Norm aber rund 500 Milligramm emittieren.

Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de

Über Jahre hinweg – seit den späten 1990er Jahren bis mindestens 2011 – hatten Lastwagenhersteller ihre Preise abgesprochen. Den Schaden hatten Spediteure, aber auch Kommunalunternehmen, etwa aus der Entsorgungsbranche. Nach einer saftigen Geldbuße durch die EU 2016 folgten zivilrechtliche Schadenersatzansprüche an Hersteller wie Volvo, Daimler oder MAN. Ein erster Prozess ist nun aber gescheitert.

Drei Gründe gegen das Konstrukt

Das Landgericht München I hat eine Klage mittelständischer Spediteure abgewiesen. Die Gründe dafür waren aber weniger inhaltlicher als mehr formaler Natur. Die Spediteursbranche hatte einen Prozessfinanzierer mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche betraut. Geklagt hatte also die „Financialrights Claims“, ein Unternehmen aus Düsseldorf, das extra für diesen Zweck gegründet wurde und seinerseits mit US-Kartellrechtlern zusammenarbeitet.

Doch das Gericht lehnte diese Konstruktion aus mehreren Gründen ab. Dazu gehört etwa der Zweck der Gesellschaft, die ausschließlich auf gerichtliche, nicht aber auch auf außergerichtliche Einigung ausgerichtet sei. Auch die Bündelung von Klagen mit unterschiedlicher Erfolgswahrscheinlichkeit sei nicht rechtmäßig. Ebenso ließen es Details der Finanzierung möglich erscheinen, dass der Prozessfinanzierer in Interessenskonflikte geraten könne.

Kommunale sind indirekt betroffen

Kommunalunternehmen sind nicht direkt von dieser Niederlage betroffen – aber indirekt. Der VKU hatte gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachten zur Ermittlung des Schadens durch das Lkw-Kartell initiiert. Darin gab es auch verschiedene Hilfestellungen für die Mitgliedsunternehmen zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Eine Zentralisierung, etwa eine Sammelklage oder die Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern, hat der Verband dabei nicht verfolgt – auch wegen der damit verbundenen Risiken. Jetzt droht aber anderes Ungemach: „Wenn die weiteren Instanzen die Auffassung des LG München teilen sollten, ist wahrscheinlich ein Großteil der geltend gemachten Ansprüche verjährt“, heißt es beim Verband.

Weitere Prozesse stehen an
 
Die betroffenen VKU-Mitgliedsunternehmen verfolgen ihre Ansprüche mit verschiedenen Anwaltskanzleien. Dabei sind bereits erste Klagen anhängig. Die kommen auch von anderer Seite – etwa von der Deutschen Bahn und der Bundeswehr. (wa)

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