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Anklage gegen Flexstrom-Gründer

Fünf Jahre nach einer der größten Wirtschaftspleiten der deutschen Geschichte hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Gründer Robert Mundt erhoben. Das will die "BamS" erfahren haben. Der Vorwurf: Untreue.
27.08.2018

Das VG Göttingen urteilt: Grundstückseigentümer müssen nicht hinnehmen, dass sie aus Klimaschutzgründen gezwungen werden, kommunale Nahwärmenetze zu nutzen.

Der Co-Gründer des Energiediscounters Flexstrom soll die Ausbezahlung von "Gehaltsbestandteilen" an sich als damaligen Vorstandschef im Dezember 2012 kurz vor der Insolvenz veranlasst haben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Robert Mundt Anklage wegen Untreue erhoben. Dies will die "Bild am Sonntag" erfahren haben. Mundts Strafverteidiger Carsten Wegner sagte der Deutschen Presse-Agentur, den Gehaltsbestandteilen seien reale Leistungen gegenübergestanden. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass Ermittlungsverfahren gegen Mundt wegen des Anfangsverdachts auf Betrug, Bankrott und Insolvenzverschleppung eingestellt worden seien, jeweils mangels Tatverdachts. Eine ZfK-Anfrage an Wegner läuft derzeit.

Die Flexstrom-Gruppe war vor fünf Jahren pleite gegangen. Von der Zahl der Geschädigten her ist es die größte Wirtschaftsinsolvenz der bundesdeutschen Geschichte: Die immer noch aktive Website von Flexstrom zählt 835.000 Gläubiger. Das waren so viele, dass das Porto für die Gläubigeranschreiben durch Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger fast zu hoch gewesen wäre, um das Verfahren aus der Insolvenzmasse heraus zu bezahlen. Die meisten Gläubiger dürften Privatkunden sein, deren nicht ausbezahlter Wechselbonus oder Guthaben nach der Jahresrechnung in die Insolvenzmasse ging.

Auch VNB unter den Geschädigten

Aber auch einige Verteilnetzbetreiber (VNB) machten nicht beglichene Netzentgelte beim Insolvenzverwalter geltend. Umgekehrt hatte der Verwalter das Inkasso von Durchleitungsgebühren durch einiger VNB mit dem Argument angefochten, die VNB hätten wissen müssen, dass Flexstrom bald pleite sein würde. Er erzielte damit wechselnde Erfolge. Jedenfalls hat noch kein Flexstrom-Gläubiger Geld zurückbekommen.

Genau der richtige Verteidiger

Der nächste Verfahrensschritt ist nun, dass das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheidet. Mundt scheint für das neuerliche Verfahren genau den richtigen Juristen zu haben: Wegner, promovierter Fachanwalt für Strafrecht, hat in diesem Jahrzehnt Aufsätze veröffentlicht mit den Titeln "Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Vermögenswerten" und "Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts auch bei nachteiligen Vermögensverschiebungen aus eigennützigen Motiven". Das geht aus seiner Veröffentlichungsliste auf der Website der Berliner Kanzlei Krause & Kollegen hervor. (geo/dpa)