Das Ziel war eigentlich klar: 100.000 öffentliche Ladepunkte bis 2020. So steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Bis jetzt sind rund 21.000 öffentliche Ladepunkte errichtet. 18.760 wurden über das Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministerium (BMVI) bewilligt, davon 2.900 Schnellladesäulen, so Eva Ackermann, Regierungsdirektorin im BMVI.
Um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen, hatte man beim „Autogipfel“ im Juni beschlossen, einen „Masterplan“ vor allem für die Ladeinfrastruktur zu verabschieden. Flankiert von einem Förderprogramm, dessen finanzieller Rahmen noch nicht geklärt ist, soll der Plan festlegen, welche Maßnahmen von welchem Ressort bearbeitet werden sollen und einen Zeitrahmen dafür vorgeben. Auch ein neues Standorttool, mit dem Kommunen ermitteln können, wo geeignete Standorte für Strom-, Wasserstoff- und Gas-Tankstellen liegen, soll den Ausbau der alternativen Lademöglichkeiten voranbringen.
Rechtliche Änderungen
Beim Masterplan, der vom BMVI, der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) und der Autoindustrie entwickelt werden soll, werden laut Ackermann unter anderem rechtliche Anpassungen diskutiert. Dazu gehören Änderungen beim Wohnungseigentums- und Mietrecht und beim Einkommensteuergesetz bezüglich der Dienstwagenbesteuerung, die laut Ackermann ein „relativ großer Hebel“ sein könnte, und der Sonderabschreibungen.
Auch der Netzanschluss, der aktuell noch zu lange dauere, und die seit 2016 geltende und 2017 novellierte Ladesäulenverordnung (LSV) sollen bearbeitet werden. Die überarbeitete LSV könnte zum Beispiel vorsehen, dass alle öffentlichen Ladesäulen, auch jene, die vor 2016 errichtet worden, bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden müssen und nur diese können dann als öffentlich gelten. Auch eine Schnittstelle für dynamische Daten, also beispielsweise die Angabe über die Betriebsfähigkeit der Ladesäule, könnte verpflichtend werden.
Parkraum für E-Autos
Darüber hinaus sollen die Bodenmarkierungen vor Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur in die Novelle der Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden und Klarheit beim Thema Abschleppen geschaffen werden. Außerdem könnte das Elektromobilitätsgesetz auf weitere Fahrzeugklassen erweitert werden und strengere Anforderungen an Plug-in-Fahrzeuge stellen, so Ackermann. (pm)


