Tankstellen müssen in Zukunft auch Lademöglichkeiten für E-Autos anbieten.

Tankstellen müssen in Zukunft auch Lademöglichkeiten für E-Autos anbieten.

© Adobe Stock/littlewolf1989

Das Bundeskabinett will künftig Tankstellenbetreiber zum Bau von Schnellladesäulen verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die rot-gelb-grüne Koalition jetzt beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen große Tankstellenunternehmen demnach pro Standort wenigstens einen Schnellladepunkt anbieten.

Die Ladeleistung darf dabei 150 Kilowatt (kW) nicht unterschreiten. Der Regierung zufolge verfügten zuletzt (Stand März 2024) nur rund sieben Prozent aller Tankstellen in Deutschland über einen Schnellladepunkt. Damit sollen mindestens 8000 zusätzlich Ladepunkte mit hohen Leistungen entstehen. Im Februar war noch von 9000 Punkten die Rede.

BDEW: nicht zielführend

Aus Sicht des Branchenverbands BDEW ist der jetzige Kabinettsbeschluss "weder zielführend noch bedarfsgerecht". "Laden ist nicht Tanken", betont die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Geladen werde dort, wo die Fahrzeuge länger stehen, etwa auf dem Supermarkt-Parkplatz.

Das Angebot in Deutschland übertreffe bereits die europäischen Mindestziele. "Anstatt weiter Regelungen für den funktionierenden Lademarkt zu entwickeln, muss die Bundesregierung endlich einen Fokus auf die Fahrzeugseite legen", fordert Andreae. Es gebe zu wenige bezahlbare E-Pkw-Modelle.

1,3 kW pro E-Auto

Die EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten 1,3 kW öffentliche Ladeleistung für jedes zugelassene batteriebetriebene Fahrzeug bereitstellen müssen. Mit dem jetzigen Beschluss will das Bundeskabinett das Gebäudeenergieinfrastrukturgesetz (GEIG) ändern. (dz)

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