Der VKU fordert mehr Ladesäulen.

Der VKU fordert mehr Ladesäulen.

Bild: © Joachim B. Albers/AdobeStock

Sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge sollen in Deutschland bis im Jahr 2030 zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen braucht es einer ausreichenden Zahl an Ladestationen. Laut dem neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) müssen künftig auf den Parkplätzen größerer Gebäude mehr Lademöglichkeiten für E-Autos vorgesehen werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett in der ersten Märzwoche. Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Ausnahmen sind unter anderem für Gebäude vorgesehen, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Das GEIG soll 2021 in Kraft treten, wobei die Umsetzungsfristen bis Anfang 2025 laufen.

VKU: Ambitionierteres Vorgehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nötig

Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung setzt EU-Vorgaben, genauer die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844, 1:1 in nationales Recht um. Und hier setzt denn auch die Kritik des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und von Bundesländern an.

"Leider hat die Bunderegierung hier die Möglichkeit verpasst, über eine reine Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie hinauszugehen. Aus VKU-Sicht wären mehr vorgeschriebene Ladepunkte für Bestandsgebäude oder kürzere Umsetzungsfristen notwendig. Wenn wir die Klimaziele auch im Verkehrssektor erreichen wollen, brauchen wir ein ambitionierteres Vorgehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur", unterstreicht der neue VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der ZfK. Denn jüngste Erhebungen der Bundesregierung zeigten, dass der Beitrag des Verkehrssektors zum Klimaschutz weit hinter das Notwendige zurückfalle.

Verkehrsministerium BW: Auch Ein- und Zweifamilienhäuser einbeziehen

Ähnlich argumentiert Uwe Lahl, der Amtschef des baden-württembergischen Verkehrsministeriums in einem Schreiben an Staatssekretär Andreas Feicht im zuständigen Bundeswirtschaftministerium, welches der ZfK vorliegt. : "Im Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung wird aufgeführt, dass es im Jahr 2030 zur Versorgung von 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland etwa genauso viele nichtöffentlicher Ladepunkte zu Hause und beim Arbeitgeber be- darf. Dabei ist davon auszugehen, dass bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge im nichtöffentlichen Bereich stattfinden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen in jedem Jahr etwa eine Million Lademöglichkeiten geschaffen werden", so Lahl.

"In Anbetracht der Gebäudelebensdauern und der Nähe des Zieljahrs 2030 mit sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeugen wird der vorliegende Gesetzesentwurf den Zielen der Bundesregierung zum Hochlauf der Elektromobilität nicht gerecht. Durch den Schwellenwert von mehr als zehn Stellplätzen bei Gebäuden sind zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser nicht einmal bei der preisgünstigen Ausstattung mit Kabeln bzw. Leerrohren erfasst. Hier könnten durch das verbindliche Mitplanen von Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen von vorneherein spätere und dann höhere Nachrüstkosten vermieden werden. Das gilt gleichermaßen auch für Nicht- Wohngebäude", heißt es in dem Schreiben vom 25. März weiter.

Weitergehende Länderregelungen nicht ausbremsen

Zudem verweist Lahl darauf, dass durch die unzureichende Regelung des Bundes weitergehende Regelungen der Länder rechtlich ausgebremst würden. So plane Baden-Württemberg in einer novellierten Garagenverordnung für jeden notwendigen Kfz-Stellplatz von Wohngebäuden Schutzrohre vorzuschreiben. Bei notwendigen Stellplätzen für Nicht-Wohngebäude soll dies für jeden zweiten Stellplatz gelten. In Garagen von Nicht-Wohngebäuden soll zukünftig mindestens jeder zehnte notwendige Stellplatz über einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge verfügen.

Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen ebenfalls ambitioniertere Regelungen sowie eine Länderöffnungsklausel im GEIG, um Ländern zu ermöglichen, weitergehende Vorschriften zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu erlassen. Bereits am 27. März sollte sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen, er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Erste Bundestagslesung für den 28. Mai angesetzt

Laut einem aktuellen internen Fahrplan soll sich nun der Bundesrat am 15. Mai dazu äußern, am 20. Mai soll die Bundesregierung dazu Stellung nehmen. Die erste Lesung des neuen Gesetzes im Bundestag ist für den 28. Mai angesetzt, die zweite und dritte Lesung im Bundestag für den 2. Juli und der 2. Durchgang für den Bundesrat für den 18. September. (hcn)

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