ÖPNV

BVG schleppt nun auch Falschparker ab

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) setzen in der Nacht auf Dienstag (7. Januar) erstmals ihre eigenen Abschleppwagen ein, um Falschparkern auf den Busspuren und bei Haltestellen Grenzen zu setzen.
03.01.2020

Die BVG schlepp ab Dienstag (7. Januar) Falschparker selbst ab. (Symboldbild)

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) setzen in der Nacht auf Dienstag (7. Januar) erstmals ihre eigenen Abschleppwagen ein. Damit sollen Fahrzeuge entfernt werden, die Busspuren, Haltestellenbereichen oder Straßenbahngleise blockieren. "Wir fangen nachts an und weiten dann nach und nach aus", teilte BVG-Sprecher Jannes Schwentu am Freitag mit. "Wann genau wir auch tagsüber selbst abschleppen, entscheidet sich dann je nach Verlauf."

Bisher musste die BVG darauf warten, dass die Polizei das Abschleppen anordnet, damit der Weg für die BVG-Busse und -Bahnen freigemacht wird. Für das Abschleppen wird künftig eine Gebühr von 208,33 Euro fällig, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht sogar von 650,32 Euro. Die Bußgelder für Falschparker verhängt weiter die Polizei, der die BVG alle Vorfälle nach wie vor meldet.

Flotte wird nach Testphase angepasst

Die Verkehrsbetriebe verfügen derzeit über zwei größere Abschleppwagen, mit denen auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umgesetzt werden können, und über vier kleinere. Ein kleineres Fahrzeug soll nach BVG-Angaben in den nächsten Tagen dazu kommen, ein weiteres später noch angeschafft werden. Alle acht Fahrzeuge sind gebraucht. Darüber hinaus sollen zwei zusätzliche größere Wagen neu gekauft werden.

"Nach den ersten Monaten mit den dann zehn Fahrzeugen werden wir gucken, inwieweit Anpassungen am Fuhrpark sinnvoll sind", erklärte Schwentu. Noch lasse sich nicht vorhersagen, wie viele Autos künftig monatlich abgeschleppt werden. Eine realistische Einschätzung sei erst "nach den ersten Wochen und Monaten" möglich.

Rechtliche Rahmenbedingungen stehen

Beschlossene Sache ist der Einsatz der BVG-eigenen Abschleppwagen schon lange. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür hat bereits das Mobilitätsgesetz 2018 geschaffen. Allerdings fehlte noch die nötige Gebührenordnung. Diese gibt es seit Ende November. (dpa/gun)