Bis 2030 wil die MVG ihre Flotte weitgehend auf Batteriebusse umstellen.

Bis 2030 wil die MVG ihre Flotte weitgehend auf Batteriebusse umstellen.

Bild: © SWM/MVG

Im Tarifkonflikt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gibt es eine Einigung. Dabei handele es sich um eine Übergangslösung bis Frühjahr 2021, teilen die Stadtwerke München (SWM) in einer Presseerklärung mit. Anschließend sollen die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern erneut aufgenommen werden. Bis Ende April 2021 bestehe Friedenspflicht. Weitere Arbeitskämpfe seien demnach bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf eine über den Abschluss im öffentlichen Dienst hinausgehende Corona-Sonderzahlung zwischen 350 und 700 Euro. Außerdem soll es eine finanzielle Entlastung beim Zusatzurlaub geben. Über den 30. April 2021 hinaus gab es keine Einigung. Die Gewerkschaften hätten alle weiteren Angebote der Arbeitgeber abgelehnt, obwohl diese teilweise über den Abschluss im öffentlichen Dienst hinausgingen, heißt es von den Stadtwerken München.

Albrecht: 2021 keine Entspannung in Sicht

Werner Albrecht, Verhandlungsführer in Bayern und Personalchef bei SWM und den Münchener Verkehrsbetrieben (MVG), sagt: "Die Arbeitgeber haben dem jetzt vereinbarten Vorgehen zugestimmt, um den Tarifkonflikt von der derzeitigen Hochphase der Pandemie zu entkoppeln". Allerdings werde der finanzielle Spielraum im Frühjahr 2021 nicht größer sein. Durch Corona erwarteten die Stadtwerke drastische Verluste und Sparmaßnahmen, so Albrecht weiter.

Man habe den Gewerkschaften die Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes mit einer Laufzeit bis Ende 2022 vorgeschlagen. Im Falle einer Laufzeit bis Ende 2023 hatten die Arbeitgeber über den Abschluss des öffentlichen Dienstes hinaus weitere Verbesserungen angeboten.

Gewerkschaften lehnen Angebot ab

Dazu gehöre unter anderem ein Ausbau der bereits 2018 geschaffenen Möglichkeit von fünf Entlastungstagen um vier zusätzliche freie Tage. Die Beschäftigten sollten ein Wahlrecht zwischen den Urlaubstagen und einer Entgelterhöhung um 1,8 Prozent für 2023 erhalten. Alternativ hätten langjährige Mitarbeiter einen bezahlten Entlastungstag in Anspruch nehmen können. Beide Optionen wurden von den Gewerkschaften abgelehnt. Nach Angaben der SWM beharrten sie auf einer pauschalen Verkürzung der Arbeitszeit für alle. (jk)

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