Der Bund muss seine Rolle bei der Finanzierung des Nahverkehrs neu denken – das fordert zumindest der Bundesrechnungshof. Dessen Präsident Kay Scheller beklagt „gewachsene Verstrickungen und Verflechtungen durch Bund-Länder-Mischfinanzierungen“ sowie einen „stetig wachsenden, undurchsichtigen Förderdschungel“. Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei Einsatz der Steuergelder bleiben dabei nach Ansicht Schellers auf der Strecke.
Obwohl der öffentliche Nahverkehr in der Verantwortung der Länder liegt, finanziere ihn der Bund jährlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag, so Scheller. Vielfach verwendeten die Länder die Bundesmittel aber nicht sofort, sondern ließen sie zunächst ungenutzt. Insgesamt trügen die Länder deutlich weniger zur Finanzierung des ÖPNV bei als der Bund. „Das sollte der Bund nicht hinnehmen“, fordert Scheller.
Der Bund habe den Überblick verloren
Der Bund finanziere den Nahverkehr über viele Wege – mit unterschiedlichen Regeln, Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten. In diesem Förderdschungel verstricke sich der Bund. Er habe den unverzichtbaren Gesamtüberblick über die eingesetzten Bundesmilliarden verloren, vermutet Scheller. „Viel Geld hilft viel“ sei hier ein Trugschluss.
Die Länder finanzieren ihren Nahverkehr in unterschiedlichem Umfang mit eigenen Mitteln. In den Jahren 2016 und 2017 lagen diese aber insgesamt weit unter den Bundesleistungen, heißt es beim Bundesrechnungshof. Die Landesmittel standen nur zu den Regionalisierungsmitteln des Bundes in einem Verhältnis von 1:3. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes werde dies der Aufgabenverantwortung der Länder nicht gerecht.
Das Geld liegt teils auf Halde
Zudem gäben die Länder diese Mittel nicht vollständig für den Nahverkehr aus. So seien Ende 2017 die nicht verausgabten Regionalisierungsmittel bei den Ländern auf 4 Mrd. Euro angewachsen. Auch beim Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) flössen die Bundesmittel seit Jahren nur schleppend ab. So seien 2020 lediglich 50 Prozent der 665 Mio. Euro in Anspruch genommen worden.
Neben dem Abbau von Mischfinanzierungen könne ein einheitliches ÖPNV-Gesetz helfen, den Förderdschungel zu lichten und in der Sache mehr zu erreichen, heißt es beim Bundesrechnungshof. Ein neues ÖPNV-Gesetz solle eine angemessene Grundfinanzierung durch die Länder sicherstellen. Vorzusehen sei lediglich eine unterstützende Finanzierung des Bundes. Soweit der Bund finanziert, solle das Gesetz gesonderte Förderinstrumente für investive und konsumtive Maßnahmen vorsehen, die Bundesmittel erst bei Finanzierungsbedarf auszahlen sowie Fördervoraussetzungen standardisieren.
Zentrale Stelle soll Förderung koordinieren
Wichtig sei zudem, eine zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel für den ÖPNV beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einzurichten. Diese solle die ÖPNV-Finanzierung von Bund und Ländern für den Bundestag transparent machen. (wa)
