Experten vom Tüv Rheinland wollen herausfinden, wie sich Beschaffungsprozesse bei Straßenbahnen beschleunigen lassen.

Experten vom Tüv Rheinland wollen herausfinden, wie sich Beschaffungsprozesse bei Straßenbahnen beschleunigen lassen.

Bild: © TÜV Rheinland

Wie lassen sich Prozesse für die Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Schienenpersonennahverkehr beschleunigen? Das untersuchen Fachleute von TÜV Rheinland und der Wirtschaftssozietät FPS im Auftrag des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt. Es geht dabei um Schienenfahrzeuge, die der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“ (BOStrab) unterliegen. Neben Straßen- und Stadtbahnen gehören dazu auch U-Bahnen oder etwa die Schwebebahn in Wuppertal.

„Hinter dem Forschungsprojekt steht das Ziel, den städtischen Schienenpersonennahverkehr leistungsfähiger zu machen. Schnellere Beschaffungsprozesse können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten“, erklärt Antonios Psounos, bei TÜV Rheinland für das Forschungsprojekt verantwortlich.

Empfehlungen für sinnvolle Kooperationen

Die Teilnehmer sollen außerdem einen Überblick erstellen, welche Anforderungen die unterschiedlichen Straßen- und Stadtbahnnetze in Deutschland jeweils an das Rollmaterial und die Infrastruktur stellen. Auf dieser Grundlage soll das Projektteam Empfehlungen für sinnvolle Kooperationen städtischer Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugbeschaffung aussprechen.

In mehreren Schritten wird das Projektteam zunächst die relevanten Beschaffungsprozesse in Deutschland und der EU analysieren. Zusätzlich werden die Ähnlichkeiten von Straßen- und Stadtbahnnetzen in Deutschland herausgearbeitet. Abschließend werden die Ergebnisse mit der Branche diskutiert. Ziel sei, Einigkeit zu erzielen, wie die Beschaffungsprozesse von Straßen- und Stadtbahnfahrzeugen beschleunigt und an welchen Stellen Synergieeffekte zwischen den Verkehrsbetrieben genutzt werden können.

Zum Projektteam gehören Ingenieure, Experten für kommerzielle Fragen sowie Vertrags- und Vergaberechtsexperten. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. (wa)

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