Eine ganze Reihe LNG-Tanker wurde in den vergangenen Wochen von Asien nach Europa umgeleitet.

Eine ganze Reihe LNG-Tanker wurde in den vergangenen Wochen von Asien nach Europa umgeleitet.

Bild: © vladsv/Adobe Stock

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte LNG-Beschleunigungsgesetz löst in der Branche ein geteiltes Echo aus. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz soll den Bau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) erheblich vereinfachen und schneller voranbringen – aus Sicht von BDEW-Chefin Kerstin Andreae ein richtiger und wichtiger Schritt. Je früher die Terminals einsatzbereit seien, desto besser. Für das Ziel, bis zum Jahr 2024 russische Gaslieferungen fast vollständig aus anderen Quellen decken zu können, seien eigene LNG-Terminals unverzichtbar.

Langfristig brauche es einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. „Kurz- bis mittelfristig benötigen wir aber auch noch Erdgas, um unseren Energiebedarf zu decken. LNG ermöglicht uns, Erdgas aus Ländern zu beziehen, zu denen keine Pipeline-Verbindungen bestehen. Daher haben LNG-Importe beim Ersatz russischer Gaslieferungen eine große Bedeutung. Es ist deshalb völlig richtig, dass die Bundesregierung LNG-Terminals ein überragendes öffentliches Interesse einräumt“, führt Andreae aus. Es handele sich um eine Ausnahmesituation, in der es um die Gasversorgungssicherheit in Deutschland gehe.

Zukunft Gas: Gute und wichtige Lösung für den Übergang

Auch der Branchenverband Zukunft Gas sieht in dem Vorhaben einen wichtigen Schritt zu einer höheren Versorgungssicherheit und ein wichtiges Signal für den Gasumstieg. Da stationäre Terminals frühestens 2026 ans Netz gehen könnten, müssten kurzfristig für den Übergang auch schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten eingesetzt werden, führt Timm Kehler, der Chef von Zukunft Gas aus.

Die im LNG-Beschleunigungsgesetz vorgesehenen zulassungs- und genehmigungsrechtlichen Erleichterungen können nach den Worten von Kehler Vorbildcharakter haben: „Die materiellen Zulassungsvoraussetzungen für eine LNG-Energieversorgung bleiben unangetastet. Mit der Beschleunigung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen löst die Bundesregierung aber Genehmigungsbremsen. Das erleichtert die Zulassung und den Bau der LNG-Terminals und kann als Blaupause für weitere Energiewendeprojekte in Deutschland dienen, beispielsweise für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien.“ Insgesamt, so Kehler weiter, „trägt der Entwurf den deutschen und internationalen Klimazielen Rechnung und gibt den Investoren zugleich eine Langfristperspektive für den Import von klimaneutralen Energieträgern und Planungssicherheit. Die Bundesregierung erkennt den Bedarf von Energieimporten an und öffnet so einen Weg für eine auch langfristig verfügbare und zukunftssichere Infrastruktur.“

IKEM: Klimaschutz in den Blick nehmen

Zu einer völlig anderen Einschätzung kommt das IKEM. Beim Bau neuer LNG-Terminals müsse die Energiewende und der künftige Import klimaneutraler Energieträger zwingend mitgedacht werden. „Auch wenn wir unsere Erdgasimporte aus Russland schnell ersetzen wollen, muss der Klimaschutz bei solchen Infrastrukturvorhaben im Vordergrund stehen“, sagt Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des IKEM. „LNG-Terminals sollten nur genehmigt werden, wenn diese bereits ‚H2-ready‘ geplant werden, also beispielsweise auf den Import von grünem Ammoniak umgestellt werden können. Das ist in der vorliegenden Formulierungshilfe so noch nicht klar genug vorgesehen.“

Noch deutlicher wird die Deutsche Umwelthilfe. Der Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes verstößt nach Ansicht des Lobbyverbands gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot und weitere wichtige gesetzliche Vorgaben. Die geplante Betriebserlaubnis für bis zu elf Terminals für Flüssigerdgas in Deutschland bis zum Jahr 2043 ist nach DUH-Angaben für so erhebliche CO2-Emissionen verantwortlich, dass sie nicht mit dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem deutschen Bundesklimaschutzgesetz und dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Zudem sei eine pauschale Ausnahme von Umweltprüfungen für insgesamt bis zu 18 Vorhaben (elf Terminals plus sieben Anschlusspipelines) europarechtlich gar nicht zulässig.

Auch die Umwelthilfe äußert ernsthafte Zweifel an der H2-readyness der Terminals. Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: Dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck versprochen habe, dass die Terminals so früh wie möglich für Wasserstoff genutzt und entsprechend bereits gebaut und geplant werden sollen, sei eine leere Tatsachenbehauptung. „Im Entwurf des LNG-Gesetzes befinden sich überhaupt keine Vorgaben zur wasserstofffähigen Planung der Anlagen. Im Gegenteil wird sogar noch eine Bestandsgarantie für die Nutzung von fossilem Gas bis 2043 gegeben. Diese Frist muss mindestens auf Ende 2034 vorgezogen werden. Ansonsten wird die Energiewende zu Gunsten der Interessen der Gas-Lobby und eines möglichst langfristigen Imports von fossiler Energie aufgegeben.“ (amo)

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