Die Naturstrom Ag stellt für die Partner auf Regionalnachweise um.

Die Naturstrom Ag stellt für die Partner auf Regionalnachweise um.

Bild: © Naturstrom AG

Noch wird die Energiewende überwiegend über das EEG-Konto finanziert, das verzerrt jedoch den Wettbewerb unter den einzelnen Energieträgern. Ausschließlich der Stromsektor zahlt ein, während Öl und Gas nicht zur Kasse gebeten werden. Zudem wird Grünstrom genauso stark mit der EEG-Umlage belastet, wie Graustrom. Die fehlende Berücksichtigung der Klimawirkung macht Grünstrom teuer, behindert die Sektorenkopplung und belastet Verbraucher. Für ein faires Marktdesign setzt sich nun eine Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein ein.

Der Entschließungsantrag, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht wurde, plädiert für eine deutlich schnellere und stärkere Absenkung der EEG-Umlage als dies bisher für die kommenden Jahre geplant ist. Eine vollständige Abschaffung bei einer gleichzeitiger Gegenfinanzierung über den steigenden CO2-Preis sei darüber hinaus begrüßenwert, heißt es in dem Antrag.

Völlig neues Marktdesign erforderlich

Für eine umfassende Reform der Energiewende-Finanzierung soll der Bundesrat zudem einen Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte schaffen, der zu netzdienlichem Verhalten anreizt. Eine Möglichkeit wäre ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem. Für einen liquiden Grünstrommarkt müssten künftig auch die realen Systemintegrationskosten aller Technologien – insbesondere damit verbundene Flexibilisierung des Energiesystems – dargestellt werden.

Für Eigen- oder Direktversorger schlägt Schleswig-Holstein eine vollständige Befreiung der EEG-Umlage vor. Als Grenzmarke könnte hier die Grenzmarke von 100 kW gelten. Mit diesem Modell könnte ein Weg zum einen für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen und zum anderen für die Errichtung zusätzlicher Neuanlagen außerhalb der EEG-Förderung eröffnet werden.

VKU begrüßt Initiative

Der VKU begrüßt die Bundesrats-Initiative: „Der Vorstoß Schleswig-Holsteins kommt zur richtigen Zeit. Wir müssen unsere nationale Energiepolitik zügig auch auf die Anhebung des EU-Klimaschutzzieles und auf einen zu erwartenden, deutlich wachsenden Strombedarf ausrichten“, so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. Aufgrund langfristiger Investitionszyklen sowie langer Planungs- und Realisierungszeiten bei Energieanlagen stehe 2030 energiewirtschaftlich schon fast vor der Tür. Wenn die Ziele erreicht werden sollen, müssten unverzüglich die Voraussetzungen in Form eines konsistenten Rahmens geschaffen werden, ergänzt Liebing.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat dieser Tage signalisiert, die EEG-Umlage abschaffen zu wollen, jedoch will er die Finanzierung der Energiewende weniger dem Markt, sondern dem Bundeshaushalt überlassen. Hier rät BEE-Präsidentin Simone Peter jedoch zur Vorsicht: „Eine Verschiebung der EEG-Finanzierung in den Bundeshaushalt darf nicht dazu führen, dass der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien durch neue Verteilungsfragen in der Zukunft an Stellenwert verliert. Auch muss die Funktion des EEG gesichert bleiben, Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtend abzunehmen und zu vergüten und vorrangig einzuspeisen.“ (lm)

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