Deutschland

„Diese Zeit haben wir nicht“

Der Umweltausschuss des Bundestags hat das Klimaanpassungsgesetz beraten. Als Sachverständiger war auch VKU-Chef Liebing geladen.
08.11.2023

Die Begrünung von Fassaden gilt als eine der vielen Möglichkeiten zur Klimaanpassung.

 

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgelegt, das Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen für Bund, Länder und Kommunen verbindlich vorschreiben soll. Damit werde erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ vorzulegen und umzusetzen. Diese Strategie solle alle vier Jahre „unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ fortgeschrieben werden und messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten, heißt es im Entwurf. Die Ziele seien zudem mit geeigneten Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sowie ein verpflichtendes Monitoring soll die Strategie demnach enthalten.

Ein erster richtiger Schritt

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste richtige Schritt, damit es bundesweit ein besser abgestimmtes Vorgehen bei Klimaanpassungsmaßnahmen gibt. Dennoch braucht es dringend Nachbesserungen, um bundesweit die Anpassungen an die Folgen des Klimawandels voranzutreiben“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing bei einer Anhörung vor dem Umweltausschuss des Bundestags.
 
Erstens müsse dem Klimaanpassungsgesetz schnellstmöglich die Anpassungsstrategie des Bundes folgen. Nur wenn auch konkrete Maßnahmen feststehen, können Länder und Kommunen darauf aufbauend ihre eigenen entwickeln. Und erst dann können die kommunalen Unternehmen die Umsetzung starten und die Anpassung ihrer Systeme und Infrastrukturen vorantreiben.

Ungeklärte Finanzierung

„Ende 2025 ist aus unserer Sicht zu spät“, so Liebing. „Aus den Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen wissen wir, dass es nicht selten mindestens zehn Jahre von den Planungen über die Genehmigungen bis zum Bau klimaangepasster Systeme und Infrastrukturen dauert. Diese Zeit haben wir aber nicht. Wir müssen jetzt unsere Infrastrukturen und Systeme anpassen und entsprechende Planungen und Finanzierungen anschieben.“
 
Der zweite Kritikpunkt betreffe die Finanzierung. Woher das Geld für die notwendigen Investitionen kommen soll, werde im Gesetzentwurf nicht ausreichend geklärt. Um eine Belastung der Bürger zu vermeiden, sollte die Bundesregierung die Maßnahmenfinanzierung sichern, indem sie ein nachhaltiges Förderinstrument für die Klimaanpassung schafft – am besten als Gemeinschaftsaufgabe. (hp)