Deutschland

Heil: Mindestens 24 Tage Homeoffice pro Jahr

Der Bundesarbeitsminister hat einen Entwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz vorgelegt. Arbeitgeber können den Wunsch nur schwer ablehnen, Arbeitnehmer haben in dieser Zeit Versicherungsschutz.
05.10.2020

Bundesarbeitsminister Heil will mit dem Gesetzentwurf helfen, „Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat eine Initiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, einen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen.

Bei der Vorstellung der Eckpunkte sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Tagesthemen-Interview: "Mein Gesetz sieht vor, dass es einen Mindestanspruch auf 24 Tage (mobiles Arbeiten beziehungsweise Homeoffice) pro Jahr gibt." Es gebe darüber hinaus das Recht, mehr Tage zu vereinbaren. Der Arbeitgeber könne diesen Wunsch nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Betriebsrat darf mitreden

Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte geben, heißt es in einer Meldung der ARD. "Passgenaue" weitere betriebliche Regelungen für das Homeoffice wären danach zwischen den Tarifparteien aushandelbar. Es gehe darum, einen Ordnungsrahmen schaffen, "der nicht auf Zwang setzt, aber der gleichzeitig mithilft, die Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern", sagte Heil.

Arbeitgeber sollten mit den Mitarbeitern vereinbaren, wann diese zu Hause zu erreichen sind und wann nicht. Die Heimarbeiter sollten die Möglichkeit haben, in den Betrieb eingebunden zu werden. Heil will eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend machen. Unternehmen, die nicht die Arbeits- und Ruhezeiten der Heimarbeiter kontrollieren, sollen laut Bundesarbeitsministerium mit einem Bußgeld belegt werden können.

Kita-Fahrten sollen versichert sein

Auch die versicherungstechnische Einordnung der Heimarbeit soll neu geregelt werden. In Zukunft sollen Unfälle bei der Arbeit zu Hause genauso behandelt werden, wie wenn sie an der Arbeitsstätte stattgefunden haben. Der Versicherungsschutz soll sich laut dem Gesetzesvorschlag auch auf die Fahrten zur und von der Kita erstrecken.

Der Gesetzentwurf des BMAS befindet sich momentan in der so genannten Frühkoordination, er liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Dann entscheiden der Bundestag und der Bundesrat darüber, ob der Gesetzentwurf zum Gesetz wird.

DGB: 24 Tage sind zu wenig

"Es ist gut, dass Bundesminister Hubertus Heil jetzt Nägel mit Köpfen macht, um selbstbestimmtes mobiles Arbeiten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu verbessern", sagte Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), zu Heils Initiative. "Der geplante Anspruch auf Homeoffice ist ein wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft."

Lediglich 24 Tage seien aber eindeutig zu wenig. "Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen. Dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, wird das kaum gerecht. Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren", so Hoffmann.

IW: Entscheidung liegt bei Arbeitgeber

Der Vorschlag aus dem Arbeitsministerium berühre direkt das Kernelement des unternehmerischen Weisungsrechts – die Frage, wer mit welchen Mitteln an welchem Ort zu welcher Zeit eine Aufgabe erfüllt, schreibt Oliver Stettes, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt des Instituts der Deutchen Wirtchaft (IW), in einer Stellungnahme.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hätten in der Corona-Krise positive Erfahrungen mit dem Homeoffice gemacht. Einen Grund, deshalb einen Rechtsanspruch zu verankern, liefere das aber nicht. "Ob Homeoffice sinnvoll, effektiv und effizient ist, sollten weiterhin zunächst Personalverantwortliche und Führungskräfte entscheiden, am besten im Dialog mit den betroffenen Beschäftigten", stellt Stettes fest. (hp)