Deutschland

"Kohleersatzbonus muss deutlich erhöht werden"

VKU und BDEW mahnen in der Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz bessere Bedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung an.
25.05.2020

Die Energiespitzenverbände fordern, das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 zu verlängern.

Die Energiespitzenverbände VKU und BDEW haben ihre Forderung bekräftigt, die Umstellung der Kohle-KWK-Anlagen auf die Nutzung von Gas und erneuerbaren Energien sowie die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen anzureizen.  

Um der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) den notwendigen Schub zu geben, müsse etwa der so genannte Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden, teilte die Verbände am Montag zur Anhörung des Kohleausstiegsgesetzes gemeinsam mit. Der bisherige Kohleersatzbonus habe nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt. Dazu komme der erheblicher Bedarf an neuen KWK-Anlagen. Daher sollten das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Grundförderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden.

Boni auf bestehende KWK-Systeme ausweiten

Mit dem neuen EE-Wärme- und dem Power-to-Heat-Bonus im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz enthalte der Gesetzentwurf zwar gute Ansätze, den Einsatz klimafreundlicher Wärme zu unterstützen. Um die Potenziale für eine Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung optimal zu erschließen wäre es jedoch zielführend, diese Boni auch auf bestehende KWK-Systeme auszuweiten sowie für erneuerbare Brennstoffe und Abwärme zu öffnen, heißt es in der Mitteilung.

Beide Verbände betonten zudem, dass es keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben dürfe. Dies gelte insbesondere für jüngere Steinkohlekraftwerke, die die zumeist kommunalen Unternehmen auch auf damaliges Drängen der Politik in Betrieb genommen hätten. "Der Gesetzgeber sollte einen solchen schwerwiegenden und fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte vermeiden und die Investitions- und Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden", erklären VKU und BDEW.

"Gravierende Abweichung" zu Empfehlungen der Kohlekommission

Entschädigungslose Stilllegungen würden eine "gravierende Abweichung" zu den Empfehlungen der Kohlekommission bedeuten, die Ausschreibungen zur Stilllegung im Bereich der Steinkohle bis 2030 und eine Kompensation auch im Falle von ordnungsrechtlichen Stilllegungen vorgeschlagen habe, heißt es weiter. Insbesondere für Stadtwerke als Betreiber zahlreicher Steinkohlekraftwerke würden entschädigungslose Stilllegungen erhebliche Verluste bedeuten. Diese Unternehmen wären damit spürbar beeinträchtigt, in die weitere Transformation der Energieversorgung zu investieren. (hil)