Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Bild: © Bundesrat/Sascha Radke

Die Front gegen die vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) geplante Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in die CO2-Bepreisung im nationalen Alleingang ab 2023 wächst. Neben dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), sprechen sich auch der Deutsche Städtetag, der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrats sowie SPD-Bundestagsabgeordnete dagegen aus und fordern eine zweijährige Verschiebung.

So halten die beiden Ausschüsse der Länderkammer in einer Empfehlung vom 2. September 2022 (BR-Drucksache 376/1/22) die "Bepreisung der Emissionen aus der Müllverbrennung prinzipiell für geboten". Sie empfehlen jedoch die Aufnahme der thermischen Behandlung von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystem über eine von der Bundesregierung geplante Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) "wegen der aktuellen schwierigen Energieversorgungslage um zwei Jahre zu verschieben".

"Nicht unbedeutende Rolle" bei der Energie- und Wärmeerzeugung

Auch sprechen sich der federführende Wirtschaftsausschuss sowie des Umweltausschuss des Bundesrats dafür aus, Altholz- und Sonderabfallverbrennungsanlagen aus dem Anwendungsbereich des BEHG zu streichen.

Die beiden Bundesratsausschüsse verweisen darauf, dass Müllverbrennung nicht nur der Verwertung von Abfällen dient, sondern auch "eine nicht unbedeutende Rolle" bei der Energie- und Wärmeerzeugung spielt. Die nationale CO2-Bepreisung der Emissionen aus der Abfallverbrennung werde wahrscheinlich zur Erhöhung der Verbringung von Müll ins Ausland und möglicherweise zu einer Zunahme der deponierten Abfallmengen führen.

Nächste Bundesratssitzung am 16. September

Folglich würden die zur thermischen Behandlung stehenden Mengen von Abfällen reduziert. Auf die dadurch erzeugten Strom- und Wärmemengen könne jedoch angesichts der Knappheit von Energieträgern und deren extrem hohen Preisen nicht verzichtet werden, heißt es in der Empfehlung der beiden Ausschüsse weiter.

Das Plenum des Bundesrats beschäftigt sich bei seiner nächsten Sitzung am 16. September unter Top 29 mit dem Antrag der beiden Ausschüsse und gibt dann eine Empfehlung zum Regierungsentwurf der BEHG-Novelle. Ob die Beschlussempfehlung der Ausschüsse in der Länderkammer eine Mehrheit erhält, ist allerdings laut Einschätzung der ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland) noch offen, da das Votum im Wirtschaftsausschuss nicht einstimmig war.

Städtetag ebenfalls für Verschiebung

Rückenwind für eine zweijährige Verschiebung der nationalen CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung und eine – spätere – harmonisierte europäische Regelung kommt nun auch vom Deutschen Städtetag sowie Teilen der SPD. Eine entsprechende Forderung erhebt der Städtetag in einem Schreiben vom 7. September an die Fraktionsvorsitzenden sowie die kommunal- und umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion läuft insbesondere MdB Michael Thews, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft, gegen die vom BMWK geplante Einbeziehung der Müllverbrennung in die nationalen Emissionshandel für Treibhausgase. Bereits kurz nach der Verabschiedung eines entsprechenden Regierungsentwurfs der BEHG-Novelle vom 13. Juli erklärte er: "Diese Entscheidung halte ich für problematisch, weil sie zu höheren Kosten für die Gebührenzahler führen wird. Ob dadurch eine klimapolitische Lenkungswirkung erreicht wird, ist fraglich".

Wachsende Kritik aus der SPD-Fraktion

Im Gespräch mit der ZfK unterstrich Thews seine kritische Haltung zu der geplanten Regelung und sprach sich gegen einen geplanten nationalen Alleingang Deutschlands ab 2023 sowie eine europäische Regelung ab 2026 aus. Letzteres wird auch vom Europäischen Parlament favorisiert. Laut Thews teilen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion wichtige Akteure wie Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, seine kritische Position.

Auf ihrer Fraktionsklausur am 2. September in Dresden beschloss die SPD-Fraktion einstimmig ein Entlastungspaket. Zum Thema CO2-Bepreisung heißt es: "Wir wollen die nächste Stufe aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), also den weiteren Anstieg des CO2-Preises, für zwei Jahre aussetzen bis einen sozial gerechten Ausgleichsmechanismus gibt". Die Abfallverbrennung ist hierbei allerdings nicht explizit genannt.

1. Lesung im Bundestag voraussichtlich am 29. September

Der Koalitionsausschuss der Ampel vom 3.09. sprach sich für Entlastungen der Bürger und Unternehmen beim CO2-Preis aus. Die für 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um 5 Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf Januar 2024 verschoben werden. "Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr", heißt es im Ergebnisprotokoll weiter. Die geplante Erweiterung des BEHG auf die Müllverbrennung ist hier allerdings nicht genannt.

Es wird damit gerechnet, dass sich der Bundestag voraussichtlich am 29. September in 1. Lesung mit dem BEHG beschäftigt. Eine 2. und 3. Lesung im Bundestag könnte laut Einschätzung der ITAD am 13. Oktober erfolgen, danach nimmt der Bundesrat nochmals zu dem Einspruchsgesetz Stellung. Parallel dazu muss das in der Regierung federführend zuständige BMWK noch eine notwendige Durchführungsverordnung (EBeV2030) vorlegen, die auch vom Bundestag beschlossen werden muss. Die ITAD rechnet damit, dass voraussichtlich frühestens Ende Oktober eine eindeutige Rechtslage vorliegt.

AWG-Chef Nieweler optimistisch punkto zweijähriger Aussetzung

Andreas Nieweler, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Bassum (AWG) sowie Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Küstenländer, zeigt sich optimistisch, dass die nationale CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung, zumindest erst später kommt. "Ich bin hoffnungsvoll, dass die BEHG-Novelle so nicht kommt, sondern zumindest zwei Jahre ausgesetzt wird. Dann ist auch klarer, was Europa will und es kann eine harmonisierte europäische Lösung angegangen werden", sagte er gegenüber der ZfK. (hcn)

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