Deutschland

Kommt der CO2-Preis für Müllverbrennung erst später?

Der Widerstand gegen die nationale Einbeziehung der Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung im Rahmen der BEHG-Novelle wächst. Der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrats plädiert für eine zweijährige Verschiebung.
10.09.2022

Der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrats empfiehlt eine zweijährige Verschiebung der von der Ampel-Regierung geplanten CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung. Das Plenum der Länderkammer tagt dazu am 16. September.

Die Front gegen die vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) geplante Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in die CO2-Bepreisung im nationalen Alleingang ab 2023 wächst. Neben dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), sprechen sich auch der Deutsche Städtetag, der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrats sowie SPD-Bundestagsabgeordnete dagegen aus und fordern eine zweijährige Verschiebung.

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