Mit dem Hochlauf der Photovoltaik – hier ein Solarpark in Bayern – werden neue, zirkuläre Recyclingstrategien benötigt.

Mit dem Hochlauf der Photovoltaik – hier ein Solarpark in Bayern – werden neue, zirkuläre Recyclingstrategien benötigt.

Bild: © Michael v Aichberger/AdobeStock

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz und weiteren energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" befasst, wie das sogenannte Solarpaket I richtig heißt. Die eingeladenen Sachverständigen äußerten dabei neben Lob auch scharfe Kritik. Deutlich wurde: Die Hoffnungen auf ein schnelles "Solarpaket II" sind groß.

Kritisch äußerte sich etwa Christine Wilcken von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Sie lehne den Änderungsantrag zum Solarpaket I in der jetzigen Fassung ab, "denn er trifft nun in zentralen Bereichen einseitig belastende Regelungen zulasten der Kommunen", sagte sie.

Finanzielle Teilhabe der Kommunen

Besonders schwerwiegend sei, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs der finanziellen Beteiligung für Kommunen zurückgenommen werde und dadurch die finanzielle Teilhabe der Kommunen keine Verbesserung erfahre. Dies sei jedoch ein wichtiger Weg, die Akzeptanz zu verbessern.

Die Duldungspflicht bei Netzmaßnahmen für kommunale Grundstücke nannte Wilcken zudem zu weit gefasst: Wegenutzungs- und Gestattungsverträge seien gelebte Praxis. Auch die im Änderungsantrag vorgesehene jährliche Entschädigung für die Kommunen bleibe deutlich unter dem, was sich über Nutzungsverträge einnehmen ließe.

Bürokratisch entschlackt

Auch Bernhard Strohmayer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft sah beim Solarpaket I bereits "Folgeaufgaben" auf die Regierung zukommen. So würde das im Paket enthaltene Recht zur Verlegung von Leitungen in der Praxis kaum genutzt, da nur Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand adressiert würden. "Hier ist ein Anschlussprozess wünschenswert." Er lobte allerdings die Anhebung der Gebotsgröße bei Freiflächenanlagen auf 50 MW. "Wobei 100 MW noch besser gewesen wären."

Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sagte hingegen, die Netzanschlussprozesse würden "bürokratisch entschlackt" und dadurch beschleunigt. Asma Rharmaoui-Claquin, Fachgebietsleiterin Offshore und Photovoltaik beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete die Beschränkung der Duldungspflicht beim Leitungsbau nur auf öffentliche Grundstücke als "nicht zufriedenstellend". Außerdem fehle die mögliche Zuordnung von PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im neuen Entwurf vollständig, während dies bei Windenergieanlagen an Land bereits möglich sei.

Sterben auf Raten

Auch vonseiten der Biogasbranche gab es deutliche Kritik am Gesetzespaket. "Trotz der Übertragung zukünftig nichtgenutzter Biomethan-Ausschreibung in das Biomasse-Segment wird dies nicht die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen und damit den Verlust von dutzenden Terawattstunden erneuerbaren Stroms und Wärme in den nächsten Jahren aufhalten", sagte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Biogas-Anlagen erlebten ein "Sterben auf Raten", obwohl sie in der Energiekrise stark zur Stabilisierung beigetragen hätten.

Philipp Schröder, CEO des PV-Anbieters 1KOMMA5° vermisste hingegen Anreize für ein regionales, netzdienliches Verhalten. Dann würden intelligente, vernetzte Systeme noch schneller amortisiert, sagte der Unternehmer. Hierzu brauche es nicht nur regionale, sondern auch zeitabhängige Netzentgelte, die den aktuellen Auslastungszustand des Stromnetzes in der Region widerspiegelten ‒ ohne Steuerungseingriffe zur Abriegelung.

Straffer Zeitplan

Nach Abschluss der zweiten Expertenanhörung wartet nun ein straffer Zeitplan auf das Solarpaket I. Viel Zeit bleibt den Ampel-Fraktionen daher nicht mehr, um noch größere Änderungen umzusetzen. Denn bereits am Mittwoch will der Energie- und Klimaausschuss abschließend über das Solarpaket I beraten. Am Freitag sollen dann Bundestag und Bundesrat final zustimmen. (jk)

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