Wer bei den Stadtwerken Krefeld nachfragt, ob zehn Gigawatt (GW) neue wasserstofffähige Kraftwerkskapazität reichen, um bei gleichzeitigem Kohleausstieg bis 2030 eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, der erhält mehrere Screenshots der EEX-Transparenzplattform samt Kommentaren.
Screenshots eins bis drei zeigen die installierte Kapazität in Deutschland bis 2026. Zu sehen ist, dass insbesondere die Leistung von Kohlekapazitäten rückläufig ist. Die Schlussfolgerung: "Im Laufe der nächsten Jahre werden viele grundlastfähige Kraftwerk aus dem Markt gehen. Bereits von 2024 auf 2025 fehlen circa 6,5 GW verfügbare Kraftwerksleistung im konventionellen Bereich."
"Geplante 10 GW reichen nicht aus"
Screenshot vier zeigt dann beispielhaft den 17. Februar um 18 Uhr, als wenig Wind wehte und keine Sonne schien. "Aktuell müssen bei Windflauten teilweise über 20 GW zusätzlich Leistung durch konventionelle Kraftwerke bereitgestellt werden."
Fazit: "Vor diesem Hintergrund reichen die jetzt geplanten 10 GW nicht aus, um den durch den Kohleausstieg bis 2030 geplanten Rückbau der 35 GW Erzeugungsleistung auszugleichen." Diesem Urteil schlossen sich in einer ZfK-Umfrage auch fünf andere große Stadtwerke einhellig an.
Langzeitspeicher und reine Wasserstoffkraftwerke
Tatsächlich sieht die Bundesregierung selbst die geplanten 10-GW-Auktionen im Rahmen der Kraftwerksstrategie lediglich als Anfang. Ein Kapazitätsmechanismus, der spätestens 2028 kommen soll, soll zusätzliche Neubauten im steuerbaren Kraftwerksbereich anreizen.
Dazu sollen Langzeitspeicher ausgeschrieben und 500 Megawatt (MW) an reinen Wasserstoffkraftwerken gefördert werden. (Die ZfK berichtete.) Trotzdem hat nicht nur die Wirtschaft Sorge, dass bei weitem nicht genügend steuerbare Kraftwerke auf dem Markt sind, sollte Deutschland 2030 aus der Kohle aussteigen. In diesem Fall müsste die Bundesnetzagentur wohl entsprechend viele Kohlekraftwerke in Reserve halten.
Perspektivisch bestehende Deckungslücke
Am Freitag brachte Mona Neubaur, Energieministerin Nordrhein-Westfalens von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema auf das Parkett des Bundesrats. Auch sie mahnte, dass das Ausschreibungsvolumen von 10 GW nicht genüge, um die perspektivisch bestehende Deckungslücke zu kompensieren. Die aktuelle schwarz-grüne Landesregierung in Düsseldorf will 2030 aus der Kohleverstroumg aussteigen, sieht diese Pläne nun aber in Gefahr.
Aus dem von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag geht auch hervor, dass sie den Kapazitätsmarkt als Ergänzung nicht für ausreichend hält. Denn die damit angereizten Investitionen würden aufgrund von Vorlaufzeiten erst "deutlich nach 2030" zur Versorgungssicherheit beitragen können.
NRW will KWK-Gesetz bis 2035 verlängern
Tatsächlich kann es von der Investitionsentscheidung bis zur Inbetriebnahme neuer Kraftwerke Jahre dauern. "Bauen im Bestand erfordert deutlich höhere Bauzeiten von circa acht Jahren ab Investitionsentscheidung", ordnen die Stadtwerke München ein. Bei Projekten auf der grünen Wiese seien es etwa fünf bis sechs Jahre.
Geht es nach Nordrhein-Westfalen, soll die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz "kurzfristig" weiterentwickeln und bis 2035 verlängert werden. Dieses läuft Stand jetzt Ende 2026 aus. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte bis zum Sommer Eckpunkte für eine Novelle des Gesetzes in Aussicht.
Stärkerer Fokus auf Bioenergie
Auch der Bioenergie will Nordrhein-Westfalen stärkeres Gewicht beimessen. "Biomasse sollte zukünftig schwerpunktmäßig in der flexiblen Stromerzeugung und bei wind- und sonnenarmen Wetterperioden zum Einsatz kommen können", sagte Neubaur.
Bislang schloss sich dem nordrhein-westfälischen Entschließungsantrag ein weiteres Bundesland an: das grün geführte und industriestarke Baden-Württemberg. Ob es noch mehr werden, wird sich am 14. April zeigen, wenn sich der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats trifft. (aba)
