Strom aus frischer Luft: Trianel setzt auf Onshore-Stromerzeugung – hier der Windpark Vogelherd.

Strom aus frischer Luft: Trianel setzt auf Onshore-Stromerzeugung – hier der Windpark Vogelherd.

Bild: © Trianel

Die föderale Auslegung der Artenschutzbestimmungen kostet Windparkprojekten regelmäßig die Genehmigung oder verzögert diese enorm. Das wollte die Umweltministerkonferenz ändern und hat nun einen einheitlichen Artenschutzstandard beschlossen – für Energieverbände jedoch nicht einheitlich genug.

Die Umweltminister der Länder haben sich auf einheitliche Methoden, geeignete Schutzmaßnahmen und einen gemeinsamen Kriterienkatalog für kollissionsgefährdete Vogelarten geeinigt, um die Planungssicherheit und gerichtliche Überprüfbarkeit für Projektierer zu erhöhen.  Sämtliche Energieverbände, darunter der VKU, BDEW und der BEE, beurteilen den Beschluss jedoch als „unzureichend".

Verbände sollen einbezogen werden, nur wie und wann genau ist unklar

Aus ihrer Sicht würden bundesweit einheitliche Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtssprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren, fehlen. Begrüßenswert sei jedoch, dass das Papier „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“ zumindest eine Öffnungsklausel für die ovn den Energieverbänden geforderte Wahrscheinlichkeitsbetrachtung enthält.

Zudem verpflichten sich die Länder, nur restriktiv Gebrauch von der Abweichungsmöglichkeit bei der Liste der kollisionsfähigen Brutvogelarten zu machen. Auch die von den Ministern vorgesehene Bund-Länder-AG mit Beteiligung der Verbände zur Ausgestaltung der Regelungen bewerten die Branchenvertreter als positiv und stehen für einen Dialog bereit. Allerdings lasse der Beschluss sowohl den zeitlichen, Rahmen, Struktur und Inhalte der Zusammenarbeit offen. (lm)

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