Deutschland

„Neues Preisetikett an der völlig falschen Stelle“

Anlässlich der ersten Beratung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz im Bundestag empfiehlt der VKU ein zweijähriges Moratorium, um die Entwicklung in Europa abzuwarten.
28.09.2022

Die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung würde „eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch verteuern“, stellt der VKU fest.

 

Am Mittwoch findet im Bundestag die erste Beratung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) statt. Demnach soll die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden. Danach soll der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte der Bundesrat zuvor gefordert, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis dazu, das Schadstoffpotenzial in den gefährlichen Abfällen zu vernichten. Ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück, so der Bundesrat.

Weitere Belastungen für die Bürger vermeiden
 
Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetreibe Münster, sagt dazu: „In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürger:innen dringend vermieden werden“, stellt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, fest. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, sei deshalb nicht nachvollziehbar.

Niemand verstehe, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucher:innen verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll, so Hasenkamp weiter. Die Bundesregierung würde dann mit der einen Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat.

Bundesratsempfehlung ernst nehmen
 
„Der Bundesrat hat in seiner Empfehlung vom 16. September erkannt, dass ein Emissionshandel für Abfälle in einem Konflikt steht zur eigentlichen Entsorgungsfunktion der thermischen Abfallbehandlung und eine Ausnahme für die Verbrennung von Sonderabfällen gefordert. Dies begrüßen wir. Allerdings gilt dieses Argument nicht nur für Sonderabfälle, sondern auch für Restabfälle aus häuslichen oder gewerblichen Bereichen“, sagte der VKU-Vize.

Abfälle müssten insgesamt vom Emissionshandel freigestellt werden. „Wir empfehlen den Abgeordneten daher, sich zunächst auf ein zweijähriges Moratorium zu einigen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung abzuwarten und auswerten zu können.“

Verursacher in die Pflicht nehmen
 
Nach Überzeugung des VKU müsste ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen. Bei einem nationalen Alleingang müsse außerdem befürchtet werden, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen. Und nicht zuletzt würde eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch verteuert. (hp)