Deutschland

Offshore-Wind: Einigung auf 20-GW-Ausbau bis 2030

Die Küstenländer, der Bund und die ÜNB legen einen verbindlichen Fahrplan fest: Dieser sieht unter anderem den rechtzeitigen Ausbau der Netzkapazitäten und den Einsatz der 525-kV-Technologie fort.
10.05.2020

Die installierte Leistung von Offshore-Windkraftanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee (Symbolbild) soll bis 2020 auf 20 GW gesteigert werden.

Die Küstenländer Niedersachsen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich mit dem Bund und den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und Tennet auf einen konkreten Umsetzungs-Fahrplan geeinigt, mit dem die installierte Leistung von Offshore-Windkraftanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee auf 20 GW im Jahr 2030 gesteigert werden soll. Dies teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am Wochenende mit. Das bisherige Ausbauziel lag bei 15 GW, im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung eine Erhöhung beschlossen.

"Für mich ist der zielstrebige und effiziente Ausbau der erneuerbaren Energien ein entscheidender Baustein, um die vom Bund gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen", so Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. Die Umsetzung dieses Ziels stelle alle Beteiligten aber auch vor große Herausforderungen. Die verschiedenen Prozesse müssten gut miteinander verzahnt und die Arbeiten eng aufeinander abgestimmt werden. Für Lies ist damit genauso eng die Technologiefrage verbunden. "Wir brauchen einen konsequenten Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Nicht jede erzeugte Kilowattstunde Strom können und müssen wir direkt übertragen." Die Produktion von grünem Wasserstoff an der Küste und später auch auf dem Meer sei wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Energiewende.

"Offshore-Testfeld zeitnah umsetzen"

Alle Beteiligten seien sich daher einig, die Voraussetzungen zur Umsetzung dieses "ambitionierten Offshore-Ausbaus" zu schaffen und die nötigen Prozesse mit höchster Priorität voranzutreiben. "Weitere Schritte müssen folgen, um die im Klimaschutzgesetz beschlossene Treibhausgasneutralität bis 2050 und den damit ansteigenden Offshore-Ausbau nach 2030 umzusetzen", so Lies. Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der Offshore-Windenergie in Deutschland sei für Bund und Länder unverzichtbar, um die internationale Führungsposition in der Windindustrie zu erhalten und weitere Kostensenkungspotenziale bei den Ausschreibungen für Windenergie auf See zu realisieren. Bund, Küstenländer und Übertragungsnetzbetreiber wirkten daher gemeinsam darauf hin, eine zeitnahe Umsetzung des nationalen Offshore-Testfeldes und seiner Netzanbindung entsprechend den Festlegungen im Netzentwicklungsplan und im Flächenentwicklungsplan zu ermöglichen.

So soll das 20-GW-Ziel erreicht werden:

  • Flächenausweisung auf See

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird die notwendigen Voraussetzungen schaffen und den Flächenentwicklungsplan bis Ende 2020 fortschreiben, unter Berücksichtigung der Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie der Raumordnungspläne der Küstenländer. Ferner wird der Bund Maßnahmen zur Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen auf See prüfen.

  • Naturverträglicher Einsatz der 525-kV-Technologie

Ohne den Einsatz der neuen 525-kV-Technologie seien 20 GW Offshore-Windenergie im Jahr 2030 nicht möglich, heißt es. Diese erlaube es, über ein einzelnes Kabelsystem die doppelte Leistung im Vergleich zur bisher üblichen 320-kV-Technologie zu transportieren. Die Übertragungsnetzbetreiber werden die innovative Technik für die bestätigten Anbindungssysteme der Offshore-Windparks in der Nordsee ab 2029 einsetzen. Die Zahl der insgesamt erforderlichen Anbindungsleitungen wird dadurch halbiert und damit sinken entsprechend auch die Eingriffe in die Umwelt. Bund, Küstenländer und Übertragungsnetzbetreiber seien sich einig darin, dass die erforderlichen Temperaturkriterien (2-K-Kriterium als etabliertes Vorsorgekriterium) im Umfeld der Kabel beim Einsatz der 525 kV-2.000 MW-Technik sowohl in der ausschließlichen Wirtschaftszone als auch im Küstenmeer in der Nordsee erfüllt werden können. Dies ist insbesondere im Wattenmeer mit seiner hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit als Nationalpark und UNESCO-Weltnaturerbe von Bedeutung.

  • Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Die beschriebenen Maßnahmen werden durch eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes im ersten Halbjahr 2020 ergänzt. Die gesetzlichen Neuregelungen sollen den Ausbau der Windenergie auf See noch effizienter, netzsynchroner und marktorientierter gestalten. Von besonderer Bedeutung sei, dass die für die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms erforderlichen Netzkapazitäten rechtzeitig geschaffen werden könnten. Vor der Ausschreibung der Flächen sei der Sachstand beim Ausbau der erforderlichen Anbindungsleitungen zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen auf See zu ermitteln. Darüber hinaus hat die fristgerechte Fertigstellung der HGÜ-Trassen sowie weiterer Drehstrom-Leitungen für den Transport des Stroms von Nord- nach Süddeutschland eine hervorgehobene Bedeutung.

  • Zeitpläne und Meilensteine

Die Energieministerin und Energieminister der Küstenländer und des Bundes, der Präsident der Bundesnetzagentur, die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie die Geschäftsführer der Übertragungsnetzbetreiber einigen sich für die bereits geplanten und die aufgrund des 20-GW-Zieles neu hinzukommenden Offshore-Anbindungsleitungen auf konkrete Zeitpläne für festgelegte Meilensteine (so genanntes „Offshore-Controlling“). Die Meilensteine umfassen Beginn und Ende der relevanten Planungsverfahren sowie Baubeginn und Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme der Windparks auf See soll mit der Fertigstellung der Offshore-Anbindungsleitungen und dem Netzausbau an Land synchronisiert werden, um hohe Kosten für Netzengpässe und Abregelungen von Strom zu vermeiden.  (hoe)