Die kommunalen Steinkohlekraftwerks-Betreiber setzen auch nach dem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am späten Donnerstagnachmittag darauf, dass der vorliegende Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes im weiteren parlamentarischen Verfahren noch zu ihren Gunsten verändert wird. "Benötigt wird dreifache Sicherheit - Investitionssicherheit für die Steinkohlekraftwerksbetreiber, Planungssicherheit für die Beschäftigten und Versorgungssicherheit für den Industriestandort Deutschland", sagte Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Steag-Geschäftsführung, der ZfK.
Der Steag-Chef bekräftigte die Kritik an der aus seiner Sicht "eklatante Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken". Damit stehe der Gesetzentwurf auch im Widerspruch zu den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Nach derzeitigem Stand drohten Steinkohlekraftwerken womöglich schon ab 2024 die staatlich verordnete, entschädigungslose Zwangsabschaltung. Dies komme einer Enteignung der Unternehmen gleich. "Die Folge wären langwierige Rechtsstreitigkeiten, mit denen weder dem Wirtschaftsstandort Deutschland, noch der Politik gedient wären", betonte Rumstadt.
"Insgesamt sehr konstruktive Gesprächsatmosphäre"
An dem über zweistündigen Gespräch nahmen neben den Betreibern von Steinkohlekraftwerken auch Vertreter der Verbände VKU, BDEW und Verein der Kohleimporteure sowie der Regierungsfraktionen teil. Die Gesprächsatmosphäre sei "insgesamt sehr konstruktiv" gewesen, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier habe betont, eine "konsensuale Lösung" zu wollen. Das Ministerium sprach gleichfalls von einem "sehr konstruktiven Austausch". Die Beteiligten seien sich einig gewesen, dass es "im Interesse aller Akteure ist, klare Rahmenbedingungen zu haben, die eine Neuausrichtung der Unternehmen auf Gas und erneuerbare Energien ermöglicht".
Der VKU forderte, das Augenmerk stärker auf die Ausgestaltung der zukünftigen Versorgungssicherheit zu richten. Es brauche "verlässliche Fördersystematiken, Planungssicherheit und die richtigen Anreize", sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels. "Was heute versäumt wird, kann morgen zu einem noch teureren Reparaturbetrieb werden", mahnte er.
Gutachten sieht "zahlreiche konzeptionelle Mängel"
Mit der geplanten Stilllegung der Steinkohlekraftwerke müssten auch Ersatzlösungen für die Wärmeversorgung geschaffen werden, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. "Hier rennt uns die Zeit für einen rechtzeitigen Neubau oder für eine Kraftwerks-Umrüstung davon, da solche Baumaßnahmen bei Kraftwerken mit Wärmeauskopplung mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen."
Ein aktuelles Gutachten der Energierechtskanzlei Rosin Büdenbender attestiert dem Kohleausstiegsgesetz "zahlreiche konzeptionelle Mängel". Mit dem Plan der Bundesregierung, Steinkohlekraftwerke nach 2026 ohne Entschädigung der Eigentümer stilllegen zu wollen, drohten jahrelange Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Grund seien Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie gegen den Eigentums- und Vertrauensschutz.
Kommende Woche berät der Bundestag den Entwurf zum ersten Mal
Im Entwurf der Regierung für das Kohleausstiegsgesetz ist vorgesehen, dass Steinkohle-Betreiber sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Ziel ist dabei möglichst viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld, ohne die Versorgung mit Strom und Wärme zu gefährden.
Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht. Ein "Kohleersatzbonus" von 180 Euro pro Kilowatt soll Betreiber dazu bewegen, Anlagen, die neben Strom auch Wärme produzieren, von Kohle auf Gas umzurüsten. Kommende Woche berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum ersten Mal. (hil)
