Deutschland

Weiterer Bauabschnitt der Tesla-Fabrik vorzeitig genehmigt

Tesla drückt beim Bau seiner Fabrik in Grünheide aufs Tempo. Jetzt wurde ein weiterer Abschnitt zum vorzeitigen Baubeginn genehmigt – mit einigen Auflagen.
18.08.2020

Der Bau der Gigafactory kommt gut voran.

Der Bau der Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla in Grünheide (Oder-Spree) bei Berlin kommt voran. Das Landesamt für Umwelt hat nach Angaben des Umweltministeriums am Montag für einen weiteren Abschnitt den vorzeitigen Baubeginn zugelassen. Genehmigt wird damit unter anderem die Errichtung von Rammpfählen als Teil der Fundamente.

Weil die umweltrechtliche Genehmigung für das Projekt durch das Land Brandenburg bisher noch nicht abgeschlossen ist, betreibt Tesla das Bauen auf dem Gelände auf eigenes Risiko. Das US-Unternehmen hatte als vorzeitige Maßnahmen bereits Anfang des Jahres 90 Hektar Kiefernwald fällen lassen und mit dem Bau des Fundaments begonnen.

Weniger Betonpfähle im Grundwasser

Zuvor hatte Tesla mitgeteilt, dass das Unternehmen für die neue Fabrik mit deutlich weniger Betonpfählen im Grundwasser auskommen wird als geplant. Ursprünglich waren 15.000 Pfähle vorgesehen, nun will Tesla mit 500 bis 550 Pfählen auskommen, wie ein Sprecher erklärt hatte. Nur das Presswerk, nicht aber die Gießerei werde auf Pfählen gegründet, hieß es. Der US-Konzern reagiert damit auf Bedenken von Umweltschützern, die negative Folgen für die Natur und das Grundwasser befürchten.

In Grünheide will das Unternehmen von Sommer 2021 an rund 500.000 Fahrzeuge im Jahr bauen, geplant sind etwa 12.000 Arbeitsplätze. Tesla-Chef Elon Musk hatte Ende Juli beim Kurznachrichtendienst Twitter geschrieben, dass die Fabrik "Giga Berlin" in unvorstellbarer Geschwindigkeit entstehen werde und auf den Einsatz von Vorfertigung hingewiesen. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte gesagt, das Werk könnte schneller gebaut werden als ein schon bestehendes Werk in China. Tesla hatte das Werk in Schanghai innerhalb von elf Monaten hochgezogen.

Auflagen zum Schutz der Umwelt

Bei der aktuellen Entscheidung der vorzeitigen Baugenehmigung war nach Angaben des Ministerium vor allem der Schutz des Grundwassers zu berücksichtigen. So sollen besondere Anforderungen an das Material der Betonpfähle gestellt werden, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Zudem musste ein Konzept für die Betankung der nicht mobilen Rammgeräte vorgelegt werden, mit dem sichergestellt wird, dass keine wassergefährdenden Stoffe in den Boden gelangen können. Auflagen sicherten ab, dass die entstehenden Erschütterungen beim Rammen nicht Straßen und Schienenwege im Umfeld der Baustelle gefährdeten, hieß es.

Auch Fragen des Lärmschutzes sind demnach geprüft worden und haben laut Ministerium zu umfangreichen Auflagen geführt. Es sollen deshalb auch umfangreiche Lärmmessungen während der Arbeiten vorgenommen werden.

Öffentliche Beratung über Eingaben

Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung sind bisher sechs neue Einwendungen eingegangen, sechs Einwendungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Anwohnern ergänzt. Einwendungen sind nach Angaben des Ministeriums noch bis zum 3. September möglich. Dann soll am 23. September über alle Eingaben in der Stadthalle von Erkner (Oder-Spree) öffentlich beraten werden. (dpa/amo)