EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Bild: © Philipp von Dirtfurth/dpa

Die EU-Kommission hält die vorübergehende Erlösabschöpfung auf dem Strommarkt ein gutes halbes Jahr nach Einführung in mehreren Aspekten für misslungen und teils kontraproduktiv. Das geht aus einem Bericht hervor, den das EU-Organ Anfang dieser Woche vorlegte.  Der Report basiert auf einer Umfrage unter 25 Mitgliedsstaaten.

Demnach schufen die verschiedenen Vorgehensweisen, die die Länder gewählt hätten, "erhebliche regulatorische Unsicherheiten", was zu Risiken bei Investitionen insbesondere in erneuerbare Energien geführt habe. Und das, obwohl frisches Geld für den Erneuerbaren-Ausbau "notwendig" sei, um die EU-Ziele zu erreichen.

Deutschland: Erlösabschöpfung läuft aus

Viele Mitgliedsstaaten wichen nicht nur bei der Festsetzung der Preisobergrenze voneinander ab (so gingen 17 Länder unter die von der EU vorgeschlagene Schwelle von 180 Euro pro MWh Strom), sondern auch bei der Dauer der Notfallmaßnahmen. Sieben EU-Mitgliedsstaaten führten die Preisobergrenze rückwirkend ein und bei mindestens neun Ländern bleibt die Erlösabschöpfung bis Ende 2023 in Kraft.

In Deutschland gilt die Erlösabschöpfung seit Dezember vergangenen Jahres. Ende Juni soll das Instrument auslaufen. Wegen stark gefallener Stromgroßhandelspreise waren die staatlichen Einnahmen ohnehin deutlich geringer ausgefallen als noch im vergangenen Jahr angenommen.

Erlösabschöpfung "schwer umsetzbar"

Die Erlösabschöpfung habe sich als "schwer umsetzbar" erwiesen, heißt es in dem EU-Bericht. Die Verwaltungskosten seien hoch gewesen. Zudem sei es für Stromerzeuger bei besonders niedrigen Preisobergrenzen Stromerzeuger attraktiv gewesen, ihre Produktion zu verringern.

Eines der Ziele der Erlösabschöpfung war es, Staaten zusätzliche Einnahmequellen zu gewähren, um Endkunden zu entlasten. Allerdings könne der Schutz der Verbraucher auch ohne Eingriffe in den Strommarkt gesichert werden, etwa durch gezielte sozialpolitische Maßnahmen, halten die Autoren nun fest.

Verlängerung? Bitte nicht

Eine Verlängerung der Notfallmaßnahmen sehen die Verfasser des Reports kritisch. Dies würde eines der Ziele der angestrebten Strommarktreform behindern, namentlich den Aufbau eines liquiden PPA-Markts. Als PPAs werden üblicherweise längerfristige Stromlieferverträge zwischen Betreibern erneuerbarer Energien und Abnehmern bezeichnet.

Nur eine Minderheit der Befragten habe eine Verlängerung der Preisobergrenze prinzipiell befürwortet, heißt es in dem Bericht. Dabei sei vorwiegend mit den positiven Auswirkungen des Instruments für Endkunden argumentiert worden.

Kommission gegen Berichterstatter

Bei ihrem Vorschlag für ein neues Strommarktdesign hatte die EU-Kommission auf die gesetzliche Verankerung einer Preisobergrenze verzichtet. Nicolás González Casares, Berichterstatter des EU-Parlaments, sieht dagegen in seiner Stellungnahme sehr wohl eine "vorübergehende Erlösobergrenze" in Krisenzeiten vor, um Preisschocks für Endverbraucher zu lindern. Noch steht eine offizielle Positionierung des Europäischen Parlaments aus. (aba)

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