International

Gaslieferungen: Deutschland und Dänemark helfen sich im Krisenfall

Für den Fall eines Versorgungsengpasses haben sich beide Staaten zu Solidarität verpflichtet. Entsprechende Abkommen soll es auch zwischen anderen EU-Mitgliedstaaten geben.
16.12.2020

Die EU-Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Abschluss bilateraler Abkommen über solidarische Gaslieferungen.

Deutschland und Dänemark haben im Beisein der EU-Energiekommissarin Kadri Simson ein Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle eines Gasversorgungskrise unterzeichnet. Das deutsch-dänische Abkommen ist das erste, das europaweit unterzeichnet wurde.

Mit dem Abkommen kommen Deutschland und Dänemark der Umsetzung der novellierten europäischen Verordnung zur sicheren Gasversorgung nach. Diese verfolgt das Ziel, die Abhängigkeit einzelner EU-Mitgliedstaaten von Gaslieferungen aus dem außereuropäischen Ausland weiter zu reduzieren und ihre Resilienz gegen Lieferausfälle zu erhöhen. Für den sogenannten Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedsstaat gewährleisten. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, deren Gasnetzwerke direkt oder über ein Drittland verbunden sind, zum Abschluss bilateraler Abkommen über solidarische Gaslieferungen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) äußerte die Hoffnung, dass bald weitere Staaten dem deutsch-dänischen Beispiel folgen werden. (amo)