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Greenpeace will Klimaklage in Norwegen vor Oberstes Gericht bringen

Zwei juristische Niederlagen im Streit um Ölbohrungen in der Arktis können die Umweltschützer nicht schrecken. Greenpeace hat Klage beim Gerichtshof in Oslo eingereicht. Ob der sich der Sache annimmt, ist unklar.
24.02.2020

Von Norwegen genehmigte Ölbohrungen in der Arktis wollen Umweltschützer per Gerichtsbeschluss verbieten lassen.

Greenpeace und weitere Umweltschützer wollen ihre in Norwegen eingereichte Klage gegen Ölbohrungen in der Arktis vor das Oberste Gericht des Landes bringen. Dazu reichten sie am Montag ihre Berufungsunterlagen beim Gerichtshof in Oslo ein, wie die Kläger auf Facebook bekanntgaben. Bohrungen in unberührten Gebieten seien in Zeiten des Klimanotstandes inakzeptabel, erklärte der Leiter von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym. "Wir hoffen und glauben, dass der Oberste Gerichtshof die Klimakrise als globales Problem und Norwegens erheblichen Beitrag dazu anerkennen wird."

Ob das Gericht eine Anhörung zu der Klimaklage ansetzt, ist noch unklar. Greenpeace rechnet mit einer Entscheidung dazu im Frühjahr.

Schwere Vorwürfe gegen Norwegen

Greenpeace, die norwegische Umweltschutzorganisation Natur & Jugend und zwei Unterstützerorganisationen werfen dem norwegischen Staat vor, mit der Zulassung von Ölbohrungen in der arktischen Barentssee an 13 Unternehmen das Klimaschutzabkommen von Paris verletzt zu haben. Zudem habe Norwegen mit dem Entschluss mit seinem Grundgesetz gebrochen, das den künftigen Generationen eine gesunde und sichere Umwelt garantiere.

Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen gestattet – laut Greenpeace fast zeitgleich mit der norwegischen Ratifizierung des Weltklimaabkommens. Die Umweltschützer erhoffen sich von dem Verfahren letztlich einen Präzedenzfall für künftige Klimaklagen.

Umweltschützer geben nicht auf

Die Klage war bereits vor zwei norwegischen Gerichten gescheitert, zuletzt vor gut einem Monat vor einem Berufungsgericht in Oslo. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Staat habe mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen den als Umweltparagraf bekannten Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung verstoßen. Die Kläger werteten das Urteil dennoch als Teilerfolg, weil das Gericht unter anderem bestätigt habe, dass derzeitige und künftige Generationen ein Recht auf eine gesunde Umwelt hätten. (dpa/amo)