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Liebing: EU-Emissionshandel auf Gebäude und Verkehr ausweiten

VKU-Chef Ingbert Liebing plädiert für eine Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Gebäude- und Verkehrsbereich. Der EU-Umweltrat verhandelt aktuell hierzu.
28.06.2022

VKU-Chef Liebing bricht eine Lanze für einen erweiterten EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr.

Nachdem bereits das EU-Parlament seine Position zur Novelle des Europäischen Emissionshandels (EU ETS) gefunden hat, wollen sich am heutigen Dienstag die EU-Umweltministerinnen und -minister auf ihre Position zur Überarbeitung des EU-Emissionshandels festlegen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht den EU ETS als ein zielgerichtetes und kosteneffizientes Klimaschutz-Instrument. "Deswegen ist es richtig ist, ihn schrittweise auf den Gebäude- und Verkehrssektor auszuweiten", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Auch private Gebäude in den EU ETS einbeziehen 

"Diese beiden Sektoren haben das größte verbliebene Klimaschutzpotenzial. Von daher wäre es zielführend, wenn sich die Ministerinnen und Minister auch am EU-Kommissionsvorschlag orientieren und damit auch private Gebäude mit in den Emissionshandel nehmen", so Liebing.

Für Stadtwerke und kommunale Versorger vor Ort sei eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Akteuren kaum umsetzbar. Liebing: "Wie sollen die Unternehmen beispielsweise Energielieferungen für solche Gebäude bepreisen, die Gewerbeflächen und privaten Wohnraum vereinen? Das sind ja keine Ausnahmen, sondern das klassische Wohnviertel in unseren Städten."

Höhere Verbraucherpreise als Lenkungsinstrument 

Mit Blick auf die Weitergabe der CO2-Kosten an private Endverbraucher erklärte Liebing: "So sehr der Wunsch gerade in Zeiten steigender Preise verständlich ist, nicht die gesamten CO2-Kosten an die Verbraucher weiterzugeben: Wir brauchen gerade jetzt die volle Lenkungswirkung und Anreize dafür, um auf fossile Energieträger zu verzichten. Wir müssen schneller werden beim Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Gase und Energieeffizienzmaßnahmen stärker anreizen."

Vor einer möglichen Einbeziehung der Siedlungsabfälle in den Emissionshandel ab 2031 sollten aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft zunächst die potenziellen Folgewirkungen gründlich untersucht werden. Dabei müsse vor allem unbedingt und sicher ausgeschlossen werden, dass Abfälle auf Deponien – und damit besonders klimaschädlich -  entsorgt werden. Ein EU-Vorschlag und ein zusätzlicher, in Deutschland diskutierter nationaler Emissionshandel für Abfälle seien nicht vereinbar. (hcn)