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Österreich legt Berufung gegen EuGH-Urteil zu Hinkley Point C ein

Österreich, ein Land ohne Kernkraftwerke, gibt sich nicht geschlagen gegenüber dem Projekt in Großbritannen und wählt den Weg der Berufung. "Wir geben unseren Kampf nicht auf», sagte die österreichische Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
03.09.2018

Österreich will gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu den Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C Berufung einlegen. Das Gericht hatte im Juli entschieden, dass die Subventionen rechtens sind und wies damit eine Klage Österreichs gegen die Staatsbeihilfen ab. «Atomkraft ist für mich keine Zukunftstechnologie, wir gehen daher diesen Weg konsequent weiter und geben unseren Kampf nicht auf», sagte die österreichische Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) der «Kronen»-Zeitung (Montag). Die Berufung soll laut dem Bericht am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.

Hinkley Point C ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Atomkraftwerk soll 2023 ans Netz gehen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage. Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den Akw-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Die Luxemburger Richter hatten im Juli erklärt, dass sich die Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft decke, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Außerdem habe jedes Land in der EU das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht. Gegen das geplante Kernkraftwerk in Großbritannien hatte auch ein Bündnis aus Stadtwerken und Ökostromanbieter geklagt. (dpa/al)