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Regulierungen für Energiespeicher: Hoffnung auf Brüssel

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Erleichterung des Speicherbetriebs durch Verteilnetzbetreiber ist noch nicht vom Tisch. Allerdings sollen hierfür enge Voraussetzungen gelten.
30.04.2018

Mit dem sogenannten Winterpaket möchte die EU-Kommission auch Flexibilisierungsoptionen verbessern, um einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien besser ins Energiesystem zu integrieren. Ein Baustein davon ist die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Energiespeicher.

VNBs als Speicherbetreiber

So sollen Energiespeicher klarer definiert werden und die Kostenerstattung zu Gunsten von Netzbetreibern bei Dienstleistungen für Speicher-Betreiber verbessert und mehr Dienstleistungen ermöglicht werden. Verteilnetzbetreiber sollen zu Dienstleistungen wie Demand Response sowie zum Speichereinsatz für einen effizienten Netzbetrieb und zur Vermeidung des Netzausbaus ermutigt werden. Im Regelfall soll der Speicherbetrieb durch die nicht-regulierten Marktteilnehmer erfolgen und nicht durch Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) oder Verteilnetzbetreibern (VNB). Dies vor allem um die existierenden Unbundling-Regeln nicht zu verletzen. Doch unter engen Voraussetzungen möchte Brüssel künftig auch das Eigentum, die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern durch VNBs zulassen. Vor allem dann, wenn kein Dritter dies will.

Trotz eines ablehnenden Votums des Ausschusses für Industrie und Forschung des EU-Parlaments ist der Vorschlag noch nicht vom Tisch, wie Rechtsanwalt Hermann Rothfuchs von Bird&Bird am Freitag beim 5. Berliner Speicherrechtstag des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft (Ewerk) berichtete. Bestätigt wurde dies auch von Björn Koslowski vom Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg. Zwar sieht Rothfuchs die geplanten Einschränkungen für den Speicherbetrieb durch VNBs als sehr restriktiv an, doch die „gute Nachricht ist, dass die Kommission das Unbundling für VNBs bei Speichern überdenkt und Flexibilisierungsdienstleistungen erleichtern will“, so Rothfuchs.

Ewerk-Direktor stellt Unbundling bei Speicher in Frage

Diese Einschätzung vertritt auch der renommierte Jurist und Direktor des Ewerks Hans-Peter Schwintowski. Er plädiert dafür, VNBs den Speicherbetrieb zu ermöglichen, um Flexibilisierungspotenziale besser auszuschöpfen und die Gesamteffizienz des Energieversorgungssystems zu verbessern. Er stellt das Unbundling für den Speicherbetrieb durch Netzbetreiber, insbesondere VNBs, grundsätzlich in Frage. „Eine Missbrauchsgefahr eines Monopols durch die Betreiber zu Lasten der Verbraucher, das ja der Ausgangspunkt für die Unbundling-Regelungen ist, kann ich hier nicht erkennen“, so Schwintowski. Zudem würden die Unbundling-Vorgaben in etlichen nordeuropäischen Ländern flexibler gehandhabt als in Deutschland. Dort würde der Speicherbetrieb durch Netzbetreiber eher ermöglicht, heiß es bei der anschließenden Diskussion.

Mehrere Teilnehmer des Fachseminars wie Frank Amend von Innogy sprachen sich für eine Beibehaltung strikter Unbundling-Regeln auch im Speicherbetrieb aus, weil die Gefahr bestehe, dass „Netzbetreiber aufgrund von Renditen aus dem regulierten Netzbetrieb Wettbewerber aus dem Markt drängen können“. (hcn)