Schluss mit der Doppelbelastung für Netzdienlichkeit
Es war ein wichtiges Signal zum Wochenanfang: Das EU-Parlament hat vor, Energiespeicher von doppelten Abgaben und Steuern zu befreien, wenn sie das Stromnetz stützen – sich also netzdienlich verhalten. Damit aus einer frommen Idee Realität wird, braucht es noch die Zustimmung des europäischen Rates. Energiewende-Verbände, wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), BSW-Solar, Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) oder der Bundesverband Energiespeicher (BVES), hoffen nun auf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Bislang zahlen Betreiber eines Stromspeichers 21 Cent pro kWh, wenn sie Energie aus dem Netz zapfen und nochmal genauso viel, wenn sie sie wieder einspeisen. "Netzdienliches Verhalten und die Bereitstellung von Netzdienstleistungen aus Energiespeichern mit doppelten Abgaben für die gleiche kWh zu belasten, ist schon immer Unsinn, doch leider Realität", erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. "Der Vorschlag des EU-Parlaments sei ein wesentlicher Schritt hin zu einer digitalen und dezentralen Energiewende“, führt Windelen weiter aus.
Kein Unterschied zwischen fossiler und erneuerbarer Netzdienlichkeit
Während das EU-Parlament die Doppelbelastung abschaffen will, plädiert der Rat bislang nur für eine Entlastung bei eigenerzeugtem Strom. Nur wer Strom direkt vor Ort erzeugt, speichert und selbst verbraucht, soll weniger zahlen. "Dieser Vorschlag ist jedoch leider paradox und kein Entgegenkommen. Eigenerzeugten und eigenverbrauchten Sonnenstrom auch nur einmal mit Netzentgelten zu belasten, ist kontraproduktiv. Wir hoffen, dass Deutschland seine Position noch einmal überdenkt", so Windelen.
Genau deshalb haben sich die Branchenverbände zusammen getan und sich mit einem Schreiben an Altmaier gewandt. "Faire Regeln auf dem Energiemarkt und bei den intelligenten Netzen ermöglichen es, dass neue, saubere Technologien noch mehr Systemverantwortung übernehmen. Diese Fairness ist nicht gegeben, wenn fossiler Strom faktisch abgabenfrei Netzdienstleistungen liefern kann, während die Kilowattstunde aus dem Speicher zum Teil doppelt kostet", erklärt Simone Peter, Präsidentin des BEE. "Jetzt ist die Chance da, eine Netzdienstleistung nicht wie einen Letztverbraucher zu besteuern. Solange der Strom nicht verbraucht, sondern später dem Netz wieder zur Verfügung gestellt wird, gehen dem Staat oder dem System auch keine Einnahmen verloren." Am Mittwoch tagt der Rat der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel und will entscheiden. (ls)