International

Schweden genehmigt Nord Stream 2

Jetzt stehen nur noch die Genehmigungen von Dänemark und Russland aus. Dänemark sieht die Ostsee-Pipeline kritisch.
08.06.2018

Fertigung von Großrohren für die Gaspipeline Nord Stream: Der Durchmesser liegt bei 1,22 Meter.

Nach Deutschland und Finnland hat nun auch Schweden den Bau der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 genehmigt. Es gebe zwar große Bedenken, doch keine objektiven Gründe, die Schweden erlauben würden, das Projekt zu stoppen, teilte die Regierung am Donnerstag in Stockholm mit.

Nord Stream 2 soll russisches Erdgas über die Ostsee nach Mittel- und Westeuropa transportieren. Die rund 1200 Kilometer lange Pipeline soll dafür auch durch die sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszone Schwedens geführt werden. Dies hätte das Land nur stoppen können, wenn beispielsweise eine Umweltprüfung negativ ausgefallen wäre.

Sensible Umwelt der Ostsee sollte geachtet werden

Schweden stehe dem Projekt weiter kritisch gegenüber, betonte Wirtschaftsminister Mikael Damberg: «Es birgt das Risiko, gegen die Ziele der EU-Energieunion zu verstoßen und geltendem EU-Recht nicht zu entsprechen.» Die Regierung genehmigte die Pipeline unter der Bedingung, dass die sensible Umwelt der Ostsee, die Schifffahrt, die Sicherheit im Seeverkehr und die Fischerei geschützt werden.

In deutschen Gewässern wird die Pipeline bereits gebaut. Am 15. Mai begann Nord Stream 2 mit Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden. Zwischenzeitlich wurden diese allerdings unterbrochen, weil Schmierfett an mehreren Stränden gefunden wurde. Eilanträge von Naturschützern konnten den Baustart nicht verhindern. Länder wie Polen und die baltischen Staaten befürchten außerdem eine zunehmende Abhängigkeit der EU von russischen Gaslieferungen.

Die Genehmigung Russlands gilt als sicher

Russland und Dänemark haben Nord Stream 2 noch nicht genehmigt. Dass das Projekt in Moskau durchgewunken wird, gilt jedoch als sicher. Dänemark dagegen sieht es sehr kritisch und könnte zumindest eine Verlegung der geplanten Route außerhalb seiner Gewässer erzwingen. (dpa/al)