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Setzt die EU regionale Ökostromprojekte stärker unter Druck?

In Straßburg geht es in dieser Woche auch darum, wie stark EEG-Ausschreibungen für ausländische Anbieter geöffnet werden. Der VKU mahnt hier ebenso zur Zurückhaltung wie bei der Öffnung der Wärmenetze für Dritte.
15.01.2018

 

Neben der Energieeffizienz-Richtlinie berät die EU in dieser Woche auch über die Regelwerke zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Strommarkt. Gut stünden die Chancen auf eine zügige Einigung über die geplante EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, heißt es in Brüssel. Noch auseinander liegen die Zielgrößen beim Ausbauziel. Das Parlament fordert für das Jahr 2030 mindestens 35 Prozent; der Energieministerrat hat sich dem Kommissionvorschlag angeschlossen und fordert nur 27 Prozent.

Streit könnte es noch um die Öffnung der Fördersysteme geben, die schrittweise erfolgen soll. Jedes Jahr soll ein Teil der für Neuanlagen zur Verfügung stehenden Förderung für Anlagen in anderen Mitgliedsstaaten zugänglich sein, heißt es. Nach Einschätzung von Experten des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) geht es für die Jahre 2021 bis 2025 um einen Anteil am Fördervolumen in Höhe von acht (Forderung EU-Parlament) und zehn Prozent (Ministerrat). Für 2026 bis 2030 soll der Anteil auf 13 (Parlament) bzw. 15 Prozent (Rat) erhöht werden.

Kritik an Öffnung der Fördersysteme

Ob und für wen die Fördersysteme geöffnet werden sollten, will der Rat letztlich den Mitgliedsstaaten überlassen. Der VKU mahnt hierbei zur Zurückhaltung. Auch, weil die Teilnahme ausländischer Projekte an Ausschreibungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Chancen regionaler Projekte schmälern könnte.

Einig sind sich die EU-Gesetzgeber offenbar, Drittanbietern von Wärme und Kälte keinen bedingungslosen Zugang zu Wärme- und Kältenetzen zu erlauben. Der VKU habe stets davor gewarnt, dass ein erzwungener Drittzugang die Wettbewerbssituation der Fernwärme und -kälte schwächen und so die Umsetzung der Wärmewende insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten gefährden würde, heißt es in Berlin.

Verteilnetzbetreiber und Ladestationen

Noch nicht geschlagen ist die Brüsseler Lobbyschlacht beim Thema Besitz und Betrieb von Ladestationen durch Verteilnetzbetreiber. Die Kommissionsvorschläge dazu stünden dem Ziel eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus der E-Mobilität entgegen, denn sie sollen grundsätzlich vom Geschäftsfeld der E-Ladesäulen ausgeschlossen werden, moniert der VKU. Immerhin konnte er viele EU-Politiker davon überzeugen, dass auch Verteilnetzbetreiber Ladestationen errichten, besitzen und betreiben dürfen. (hf)