Startschuss für Europäische Wasserstoffbank
Bei der ersten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank stehen 800 Millionen Euro für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bereit. Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff können sich um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs bewerben. Die Prämie soll die Lücke schließen zwischen dem Produktionspreis und dem Preis, den die Verbraucher derzeit zu zahlen bereit sind - auf einem Markt, auf dem nicht-erneuerbarer Wasserstoff noch billiger zu produzieren ist. Bieter können sich bis zum 8. Februar 2024 über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben. Die Fördermittel stammen aus den Einnahmen durch den Emissionshandel.
Wie der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutivvizepräsident Maroš Šefčovič erläutert geht es bei der Wasserstoffbank darum,Angebot und Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff zu verbinden. Es gehe auch darum, Transparenz bei den Preisen zu schaffen, was dazu beitragen werde, einen europäischen Wasserstoffmarkt in Gang zu bringen. Dies wiederum werde dazu beitragen, den Übergang der EU zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Position Europas als führende globale Wirtschaftsmacht zu sichern.
Obergrenze von 4,5 Euro/kg
Im Rahmen der Pilotauktion können Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff Gebote für eine EU-Förderung für eine bestimmte Menge an Wasserstoffproduktion abgeben. Die Gebote sollten auf einem vorgeschlagenen Preisaufschlag pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs basieren, der bis zu einer Obergrenze von 4,5 Euro/kg reichen kann. Gebote bis zu diesem Preis, die auch andere Qualifikationsanforderungen erfüllen, werden in der Reihenfolge des niedrigsten bis zum höchsten Gebotspreis eingestuft und erhalten den Zuschlag in dieser Reihenfolge, bis das Auktionsbudget erschöpft ist. Die ausgewählten Projekte erhalten die bewilligte Förderung zusätzlich zu den Markteinnahmen, die sie aus dem Wasserstoffverkauf erzielen, und das bis zu 10 Jahre lang. Sobald die Projekte ihre Zuschussvereinbarungen unterzeichnet haben, müssen sie innerhalb von fünf Jahren mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen.
Eine Kumulierung mit anderen Arten von Beihilfen aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten ist nicht möglich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Projekte unabhängig von ihrem Standort zu gewährleisten. Dies werde eine Fragmentierung in der Anfangsphase des europäischen Wasserstoffmarktes verhindern und die Verwaltungskosten für künftige nationale Wasserstoff-Förderregelungen senken, heißt es aus Brüssel.
Nationale Mittel ohne eigene Auktion vergeben
Die Kommission bietet im Rahmen der Wasserstoffbank auch einen neuen „Auktions-as-a-Service“ (Auktion als Dienstleistung) -Mechanismus an. Dieser ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Projekte zu finanzieren, die an der Auktion teilgenommen haben, aber aufgrund von Budgetbeschränkungen nicht für eine Förderung durch den Innovationsfonds ausgewählt wurden. Auf diese Weise können sie nationale Mittel für zusätzliche Projekte in ihrem Hoheitsgebiet vergeben, ohne dass eine separate Auktion auf nationaler Ebene durchgeführt werden muss. So wolle man den Verwaltungsaufwand und die Kosten für alle Beteiligten verringern.
Jede von den Mitgliedstaaten über diesen Dienst angebotene Unterstützung wird als staatliche Beihilfe betrachtet. Sie müssen ihre Unterstützung bei der Kommission anmelden. Bieter können sich bis zum 8. Februar 2024 (17 Uhr MEZ) über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben.
Zweite Runde bereits geplant
Die Kommission will mit Hilfe der Auktion zuverlässige Daten über die Projektpipeline für erneuerbaren Wasserstoff in der EU, das Ausmaß des Wettbewerbs um diese Art der Förderung, die Kosten der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und den Marktpreis sammeln. Sie beabsichtigt, im Jahr 2024 eine zweite Versteigerungsrunde einzuleiten. (amo)