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Verbindlich oder indikativ: EU-Effizienzziel in der Diskussion

In der kommenden Woche wird in Brüssel auch über die EU-Energieeffizienz-Richtlinie beraten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht vor Einigung noch großen Abstimmungsbedarf.
12.01.2018

Die EU-Regierungen fordern bei der Energiemarktgesetzgebung Vorrang für die Kunden.

Egal, wie die in der kommenden Woche geplante Entscheidung im EU-Parlament über ein neues Regelwerk zur Energieeffizienz aussieht: Der endgültige Gesetzestext wird voraussichtlich erst nach langwierigen Verhandlungen im sogenannten Trilog zwischen Parlament, EU-Regierungen und der EU-Kommission festgezurrt. Dies erwarten die Energieexperten in der deutschen Kommunalwirtschaft.
Schon Ende November 2017 fand sich nur eine sehr knappe Mehrheit für Forderungen, die allesamt aus Sicht der kommunalen Energieversorgungsunternehmen mit einer deutlichen Verschärfung der Gesetzeslage verbunden wären, heißt es beim VKU in Berlin. Dagegen unterstütze der Energieministerrat zentrale VKU-Positionen.

Während der Industrieausschuss des EU-Parlaments ein verbindliches Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 von 40 Prozent fordert, sprechen sich die EU-Regierungen für 30 Prozent aus. Dagegen favorisiere der VKU ein indikatives EU-Energieeffizienzziel von 27 Prozent. Weitgehend im Einklang mit den VKU-Forderungen befindet sich der Rat mit seiner Forderung nach indikativen einzelstaatlichen Zielen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Beide sprechen sich auch dafür aus, eine jährliche Renovierungsquote nur für Gebäude der Zentralregierung festzulegen. Von Seiten des Parlaments liegt die Forderung nach einer an 2021 jährlichen Renovierungsquote in Höhe von mindestens drei Prozent für den gesamten Bestand der öffentlichen Hand auf dem Tisch.

Freiwilliger Intelligenzfaktor für Gebäude

Die gleichfalls geplante Neufassung der EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie verpflichtet die Länder zu langfristigen Renovierungsstrategien zur Senkung der CO2-Emissionen. Neu ist die Förderung der Elektromobilität und ihre Einbeziehung in die Gebäudebewirtschaftung. Das wird vom VKU begrüßt; auch, weil es als Beitrag für einen Marktdurchbruch bei der Elektromobilität angesehen wird.
Grundsätzlich positiv bewertet der VKU offensichtlich auch die Forderung an die EU-Kommission, einen freiwilligen „Intelligenzfaktor“ zu entwickeln. Dieser soll nach Einschätzung von Experten die Fähigkeit von Gebäuden bewerten, den Betrieb an die Erfordernisse der Bewohner und des Netzes anzupassen. Der VKU beharrt jedoch darauf, dass dieser Faktor erst nach einer breiten Konsultation definiert und eigeführt werden sollte.

Kritik übe der VKU dagegen, dass sich das geplante Regelwerk auf Gebäude beschränkt. Dabei würden gerade in Ballungszentren erhebliche Effizienzpotenziale liegen – etwa im Rahmen einer energetischen Quartierssanierung und von Versorgungssystemen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmenetzen. (fri)