Verfassungsklage gegen Ostsee-Pipeline gescheitert
Über die Trasse sollen von Ende 2019 an jährlich bis zu 55 Mrd. Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen. Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Die schwierigen Rechtsfragen könnten erst im Hauptverfahren geklärt werden, hieß es zur Begründung. Dagegen wehrte sich der Umweltverband in Karlsruhe - ohne Erfolg. Er hätte dem Beschluss zufolge näher darlegen müssen, welche Punkte aus seiner Sicht schon jetzt hätten geprüft werden können.
Nabu: Pipeline schädigt sensible Meeresumwelt
Der Nabu bedauerte die Karlsruher Entscheidung und erneuerte seine Kritik am Projekt. Die Pipeline schädige die sensible Meeresumwelt der Ostsee massiv, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Erste Schäden seien bereits sichtbar. Bei einem Leck an einem Bagger war im Mai - wenige Tage nach dem Baustart - Schmierfett in den Greifswalder Bodden getreten. Nord Stream 2 musste die Arbeiten für einige Wochen unterbrechen. Der Nabu kündigte an, nun weitere Schritte zu prüfen.
Wann das Oberverwaltungsgericht Greifswald in der Hauptsache verhandelt, ist nach Angaben einer Sprecherin offen. Man habe zunächst die Karlsruher Entscheidung abwarten wollen. Ein Termin ist bislang nicht angesetzt.
Erste Rohre noch im Juli
Nord Stream 2 begrüßte die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, das damit auch die Ablehnung des Nabu-Eilantrags gegen die Baugenehmigung bestätigt habe. Die Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden liefen wie geplant, sagte ein Sprecher. Noch im Juli will Nord Stream 2 die ersten Rohre verlegen. Bis auf Dänemark und Russland haben alle betroffenen Ostseeanrainer den Bau der 1200 Kilometer langen Trasse genehmigt. Aus Russland liegt bislang nur eine erste Teilgenehmigung vor. (dpa/al)