Recht & Regulierung

BNetzA schmettert Ausnahmeantrag für Nord Stream 2 ab

Die Nord Stream 2-Betreibergesellschaft ist mit ihrem Versuch, die umstrittene Ostseepipeline von der EU-Regulierung freistellen zu lassen, gescheitert. Sie spricht von Diskriminierung und erwägt rechtliche Schritte. Der Bau soll trotzdem weitergehen.
15.05.2020

Die Betreibergesellschaft hinter Nord Stream 2 muss einen erneuten Rückschlag hinnehmen.

Für Nord Stream 2 wird es keine Freistellung von der Regulierung des Teils der Gaspipeline geben, der im deutschen Hoheitsgebiet verläuft. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden. Ein entsprechender Antrag des Nord Stream 2-Konsortiums wurde nach eingehender Prüfung abgelehnt.

Die BNetzA begründet dies mit der zu späten baulichen Fertigstellung der Gasverbindungsleitung. Diese hätte nach den neuen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes bis zum 23. Mai 2019 komplett verlegt sein müssen, um – wie vom Nord Stream 2-Konsortium beantragt – von den Regulierungsvorgaben freigestellt…

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