BNetzA schmettert Ausnahmeantrag für Nord Stream 2 ab
Für Nord Stream 2 wird es keine Freistellung von der Regulierung des Teils der Gaspipeline geben, der im deutschen Hoheitsgebiet verläuft. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden. Ein entsprechender Antrag des Nord Stream 2-Konsortiums wurde nach eingehender Prüfung abgelehnt.
Die BNetzA begründet dies mit der zu späten baulichen Fertigstellung der Gasverbindungsleitung. Diese hätte nach den neuen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes bis zum 23. Mai 2019 komplett verlegt sein müssen, um – wie vom Nord Stream 2-Konsortium beantragt – von den Regulierungsvorgaben freigestellt…
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