Recht & Regulierung

Bundesgerichtshof verwirft Revision von früherem EWE-Chef Brückmann

Die Bewährungsstrafe gegen den Energiemanager wegen Untreue ist rechtskräftig. Der BGH hat keine Rechtsfehler festgestellt.
02.01.2023

Matthias Brückmann im Frühjahr 2022, während des Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Oldenburg.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des früheren EWE-Chefs, Matthias Brückmann, gegen seine Verurteilung verworfen. Das Landgericht Oldenburg hatte Brückmann Anfang April vergangenen Jahres wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie der Bundesgerichtshof Ende Dezember mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts vom sogenannten 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüft. Dabei seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Brückmann war von 2015 bis Februar 2017 Vorstandsvorsitzender des Oldenburger Energieversorgers EWE. Er verstieß nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt, bei dem er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen hatte.

Brückmann leitet seit einigen Jahren den PV-Projektierer Wircon in Mannheim

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann, der vor seinem Wechsel nach Oldenburg Vertriebsvorstand beim Unternehmen Mannheimer MVV Energie war, im Februar 2017 fristlos entlassen. Seit Oktober 2019 ist er Geschäftsführer des auf PV-Freiflächenanlagen spezialisierten Projektierers Wircon GmbH mit Sitz in Mannheim. (hoe/dpa)