Recht & Regulierung

Bundesnetzagentur dreht noch eine Runde

Regulierungsbehörde legt Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze beim Bundesgerichtshof ein.
25.04.2018

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

An Deutlichkeit hatte es im Prozess um die Eigenkapital-Zinssätze vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eigentlich nicht gefehlt: Der gerichtlich bestellte Gutachter hatte der Bundesnetzagentur methodische Fehler attestiert, die Werte seien „grenzwertig niedrig“ und "unangemessen" angesetzt. Doch die Behörde hat sich davon nicht abschrecken lassen: Sie hat Rechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss vom 22. März eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. Höhere Renditen seien sachlich nicht angemessen, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Rechtsanwalt Stefan Missling von der Kanzlei Becker Büttner Held, die einen Teil der Netzbetreiber im Prozess vertritt, zeigt sich nicht überrascht von der Entscheidung. Er habe diesen Schritt erwartet, erklärt er gegenüber der ZfK. „Die Bundesnetzagentur versucht offensichtlich, mit allen rechtlichen Hebeln das Ergebnis der Entscheidung des OLG Düsseldorf – und insbesondere des gerichtlich bestellten Sachverständigen - noch zu korrigieren. Inwieweit aber gerade diese Tatsachenfeststellungen in einer Rechtsinstanz mit Erfolg angegriffen werden können, bleibt abzuwarten und wird sicher ein zentraler Aspekt des nun anstehenden Rechtsbeschwerdeverfahrens“, so Missling.

Furcht vor weiterer Phase der Unsicherheit

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW betont „das gute Recht der Bundesnetzagentur, den Rechtsweg voll auszuschöpfen“. Dies führe allerdings zu einer weiteren Phase der Unsicherheit über die Investitionsbedingungen der Netzbetreiber. Das sei sehr misslich mit Blick auf den dringend notwendigen Netzaus- und Umbau. Nach Ansicht des BDEW liegen die Zinssätze auf einem der letzten Plätze in Europa - und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zähle.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) dagegen begrüßt den Schritt der Bundesnetzagentur: Viele Ansätze des vom OLG beauftragten Gutachtens seien wissenschaftlich umstritten. Es sei daher richtig, den Weg zum Bundesgerichtshof einzuschlagen und eine Klärung herbeizuführen. Schließlich gehe es am Ende um mögliche Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro, die die Energiekunden zahlen müssen, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch. (wa)