Recht & Regulierung

Bußgeldbeschluss: Weiteres Unternehmen für aggressives Telemarketing bestraft

Die Bundesnetzagentur macht ernst: Mit der SG Sales and Distributions erhält nun das zweite Unternehmen aus der Energiebranche einen Bußgeldbeschluss in Höhe von 300.000 Euro: Die Ursache sind Falschaussagen, Beleidigungen und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
18.12.2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verhängt erneut das Höchstbußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen aus der Energiebranche wegen unerlaubter Telefonwerbung. Erst am 10. Dezember berichtete die ZfK vom Bußgeldbeschluss gegen die Energysparks GmbH. Nun soll auch das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH zahlen.

Über 1.400 Verbraucher beschwerten sich bei der BNetzA über das Unternehmen. SG Sales and Distributions warb telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger. Die Anrufe erfolgten zumeist ohne Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig.

Zweites Großverfahren gegen Intensivtäter

"In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", sagt Jochen Homann, Präsident der BNetzA. Er ergänzt: "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen."

Im aktuellen Fall strafte die BNetzA insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer ab. Die Anrufenden stellten sich, so die BNetzA, als angeblich "unabhängige Tarifoptimierer" vor. In den Gesprächen hätten sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise gegeben, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

Falsche Anbieterangaben

Teilweise gaben sich die Anrufer sogar als Mitarbeiter des jeweils aktuellen Energieversorgers aus, um sich das Vertrauen der Betroffenen zu sichern. So sollten Zähler- oder Kundennummer genannt werden um einen Tarif- oder Vertragswechsel zu erreichen. Teilweise gaben sich die Mitarbeiter auch als Behörde, zum Beispiel als die fiktive "Deutschen Stromoptimierungsbehörde" aus. Einige bezeichneten sich als Vertreter der BNetzA.

Das eigentliche Ziel aller Anrufe sei jedoch der Vertrieb von Energielieferverträgen ihrer eigenen Vertragspartner gewesen. So wurde einigen Verbrauchern nach den Telefonaten ein Vertragsschluss unterstellt. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie auf die Übersendung der unerwünschten Vertragsunterlagen mit einem Widerruf reagierten.

Aggressive Gesprächsführung und Telefonterror 

In vielen Fällen soll die Gesprächsführung der Callcenter-Mitarbeiter aggressiv und unfreundlich gewesen sein. Sie griffen die Verbraucher, so die BNetzA , teilweise massiv verbal an und beleidigten sie – bei vielen Verbrauchern geschah dies wiederholt. Anrufverbote hielten die Anrufer nicht ein.

"Dass das Callcenter mittels Belästigung und Täuschung agierte und zudem auch noch versuchte, Verbrauchern mittels unlauterer Methoden eigentlich nicht gewollte Vertragsabschlüsse zu unterstellen, zeigt die besondere Schwere des Falles", kommentiert Homann das Vorgehen. Bislang ist die Geldbuße noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. (hol)