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300 000 Euro Bußgeld für aggressives Telefonmarketing

Die Bundesnetzagentur verhängt ein hohes Bußgeld für aggressive Telefonwerbung. Das Unternehmen Energysparks hatte vorherige Warnungen mehrfach missachtet.
10.12.2018

Mehr als einen Koffer wird das Bußgeld füllen, welches Energysparks für das hartnäckige Telefonmarketing entrichten muss.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen die Energysparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300 000 Euro verhängt. Über 6000 Verbraucher beschwerten sich bei der BNetzaA über das Unternehmen. Dieses warb für einen Wechsel des Strom- beziehungsweise Gasversorgers. Da die Anrufe ohne Zustimmung der Kunden erfolgten, sind sie rechtswidrig.

„Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat“, sagt Jochen Homann, Präsident der BNetzA. Die Bundesnetzagentur gehe konsequent gegen Täter vor, die auf Kosten von Verbrauchern verbotene Vertriebsmethoden einsetzten. „Diese Unternehmen müssen mit hohen Geldbußen rechnen“, ergänzt Hormann.

Bewusster Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben

Energysparks hatte unter dem Namen der hauseigenen Unternehmensmarke „Deutscher Energievertrieb“ für einen Wechsel des Energielieferanten geworben. Trotz mehrfacher Anhörung durch die BNetzA gingen weiter Verbraucherbeschwerden zu rechtswidrigen Anrufen des Unternehmens ein. Damit verstieß das Unternehmen bewusst gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben. Diese fordern eine vorherige ausdrückliche Werbeeinwilligung. Die BNetzA wirft Energysparks vor, dass die Verstöße bekannt gewesen seien, von Seiten der Betetriebsleitung jedoch nichts unternommen worden sei, um diese zu beenden.

Die Anrufer seien den Verbrauchern gegenüber „hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend“ aufgetreten, so die BNetzA. Häufig seien die Verbraucher mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hatten.

Ausländische Vertriebspartner mit zweifelhaftem Ruf

Das Unternehmen hatte mit vielen Vertriebspartnern zusammengearbeitet. Einige von diesen Subunternehmen sitzen unter anderem in der Türkei. Einige dieser Partner seien bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden, führt die BNetzA die Vorwürfe weiter aus. Kontaktdaten seien auch von unseriösen Adresshändlern beschafft worden. 

„Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist“, betont Homann. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Bonn entscheidet über einen möglichen Einspruch.

Energysparks weist Anschuldigungen zurück

Der Anwalt der Energysparks, Moritz Vottler, weist die Anschuldigungen zurück. Das Unternehmen habe sich keine Kontaktdaten von unseriösen Adresshändlern beschafft. Die Werbeeinwilligungen seien ausschließlich von europäischen Partnern bezogen worden. Die beauftragten Call Center seien nicht für das Adressmanagement zuständig gewesen, sondern hätten auf eine zentral angelegte Adressdatenbank zugegriffen, die auf der Basis von wirksamen Werbeeinwilligungen erstellt wurde, so der Anwalt.

Vottler stellt stattdessen die Energysparks als „Opfer unlauterer Machenschaften“ dar. Unseriöse Wettbewerber hätten Telefonate zum Abschluss von Energielieferverträgen im Namen der Firma durchgeführt. Das Unternehmen mahne derzeit die Wettbewerber ab und gebe Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs auf.

Stellungnahmefrist zu knapp bemessen

Ursprünglich habe sich der Vorwurf der BNetzA auf 2469 unerlaubte Werbeanrufe bezogen. Die Behörde habe für jeden einzelnen der Anrufe die Vorlage einer Einwilligung verlangt.

„Selbst wenn ein solcher Abruf innerhalb von 20 Minuten gelingen würde, würde das 823 Stunden dauern", so der Anwalt. Dies entspreche 103 Arbeitstagen bei 8 Stunden täglicher Arbeitszeit und somit mehr als 20 Wochen. "Die tatsächliche Stellungnahmefrist für meine Mandantin betrug lediglich 11 Wochen. Die beantragte Fristverlängerung zur weiteren Stellungnahme wurde durch die Bundesnetzagentur abgelehnt – ohne ersichtlichen Grund“, wirft der Anwalt der BNetzA vor. (hol)


Anm. d. Red (11.Dezember, 12 Uhr): Dieser Artikel wurde mit einem Statement des Anwalts des Unternehmens Energysparks erweitert.