Recht & Regulierung

EnBW lässt nicht locker im Kampf um Aufwendungsersatz von Stromio

Der Energiekonzern blitzt mit einer Klage vor dem Landgericht Düsseldorf ab. Die Justiz bestätigt aber, dass EnBW Ansprüche geltend machen kann. Nun wollen die Karlsruher in Berufung gehen.
30.05.2023

Das Landgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Stromio mit der kurzfristigen Kündigung seiner Kundinnen und Kunden Ende 2021 rechtswidrig gehandelt hat.

Der Billiganbieter Stromio hatte Ende 2021 auf dem Höhepunkt der Energiepreiskrise kurzfristig seinen Kunden gekündigt. In der Folge musste der Energiekonzern EnBW rund 40000 Stromiokunden in die Grundversorgung aufnehmen. Die dazu benötigten Mengen wurden  kurzfristig am Energiemarkt beschafft und führten zu deutlichen Mehrkosten.

Die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten versucht EnBW seit vergangenem Jahr gerichtlich einzuklagen. Beim Landgericht Düsseldorf ist der Karlsruher Energiekonzern damit jetzt in erster Instanz gescheitert.

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