EnBW lässt nicht locker im Kampf um Aufwendungsersatz von Stromio

Das Landgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Stromio mit der kurzfristigen Kündigung seiner Kundinnen und Kunden Ende 2021 rechtswidrig gehandelt hat.
Bild: © Bill Oxford/Unsplash
Der Billiganbieter Stromio hatte Ende 2021 auf dem Höhepunkt der Energiepreiskrise kurzfristig seinen Kunden gekündigt. In der Folge musste der Energiekonzern EnBW rund 40000 Stromiokunden in die Grundversorgung aufnehmen. Die dazu benötigten Mengen wurden kurzfristig am Energiemarkt beschafft und führten zu deutlichen Mehrkosten.
Die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten versucht EnBW seit vergangenem Jahr gerichtlich einzuklagen. Beim Landgericht Düsseldorf ist der Karlsruher Energiekonzern damit jetzt in erster Instanz gescheitert.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In