Recht & Regulierung

Messstellenbetrieb: "Vonovia-Klauseln sind keine Einzelfälle"

Unerlaubte Klauseln zur Übertragung des Auswahlrechts des Messstellenbetreibers auf den Vermieter nehmen zu. Im Interview fordert Rechtsanwältin Ina Krtschil deshalb Nachbesserungen im Messstellenbetriebsgesetz.
07.01.2021

Rechtsanwältin Ina Krtschil von der Kanzlei Schlack und Krtschil in Bonn ist vor allem im Bereich der Rechtsberatung für Energieversorger tätig.

Die Stadtwerke Iserlohn haben erfolgreich gegen zwei Klauseln in Mietverträgen von Töchtern des Wohnungskonzerns Vonovia geklagt. Dabei ging es auch um das Auswahlrecht des Messstellenbetreibers. Dieses hatten sich zwei Gesellschaften des börsennotierten Vonovia-Konzerns offenbar bereits im Mietvertrag übertragen lassen. Das Landgericht Hagen hat das Vorgehen des DAX-Konzerns als wettbewerbswidrig eingestuft und entsprechend untersagt.

Vonovia passt Verträge an

"Wir werden das Urteil nicht anfechten. Die daraus folgenden Anpassungen in der Vertragsgestaltung nehmen wir vor", versicherte ein…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In