Schon im Vorfeld der Prüfung des Eon-RWE-Innogy-Deals durch die EU-Kommission hatte es viel Kritik gegeben. Vor dem Hintergrund der allgemein als wenig hart empfundenen Auflagen haben sich die Meinungen nicht geändert. Hier eine Auswahl der Reaktionen:
„Die Entscheidung der EU-Kommission ist sehr ernüchternd, beschränkt sie doch den Wettbewerb und führt zu einer unangemessenen Marktmacht von Eon“, erklärt Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Mainova. „In einem gemeinsamen Standpunkt mit anderen Energieversorgern haben wir die Gründe aufgezeigt, die gegen eine fusionsrechtliche Freigabe des geplanten Deals sprechen und die erforderlichen Auflagen benannt, sollte die EU-Kommission dennoch eine Freigabe erwägen. Die nun im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemachten Verpflichtungszusagen von Eon sind völlig unzureichend“, so Alsheimer weiter. „Wir betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge und haben uns daher dazu entschlossen, neben unseren bereits aufgezeigten Bedenken und Forderungen nun auch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten. Wir gehen davon aus, dass auch andere regionale Energieversorger und Stadtwerke diesen Schritt erwägen.“
20 Jahre Fortschritt zunichte
Auch der Ökostromanbieter LichtBlick will die Möglichkeit einer Klage am Gericht der Europäischen Union (EuG) prüfen. „Diese Entscheidung ist ein Bruch mit der bisherigen wettbewerbsfreundlichen Praxis der EU-Kommission“, stellt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft der LichtBlick SE, fest. „Mit diesem Deal werden jegliche Fortschritte der Strommarkt-Liberalisierung der vergangenen 20 Jahre zunichte gemacht.“
„Wir können nicht nachvollziehen, dass dieser Deal gerade für Deutschland faktisch ohne gravierende Auflagen einfach so durchgewunken wird", so Lücking weiter. "Wenigstens die konsequente Trennung der drei Geschäftsbereiche Strom- und Gasnetze, Messen und Daten (smart metering) sowie Vertrieb hätte die Wettbewerbskommission durchsetzen müssen (ownership unbundling). So wird die Marktdominanz der Eon zementiert und der Energiewende ein Bärendienst erwiesen.“
Unbundling forcieren
„Ein Unternehmen dieser Größenordnung, das gleichzeitig Vertrieb und Netzbetrieb bündelt, ist eine Gefahr für den Wettbewerb im Energiemarkt“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer Bundesverband Neue Energiewirtschaft: „Diese Fusion bedroht die Energiewende als Ganzes, denn sie gefährdet klimafreundliche Energiewende-Lösungen von Wettbewerbern. Hier entsteht ein Unternehmen der Art ‚Energie-Google‘, dem der größte Teil des Netzes gehört und das sich aus diesem Monopolteil eine wettbewerbsfreie Finanzierung sichern kann. Nun rächt sich, dass nach der Liberalisierung der Energiemärkte das Unbundling nicht ausreichend vollzogen wurde.“
„Netze sind zentrale Plattformen der Energiewende, die zwingend neutral geführt werden müssen", sagt Busch. "Für die Zukunft kommt es deshalb darauf an, dass in neuen Gesetzesvorhaben und bei der Regulierung durch die Bundesnetzagentur die Grundsätze des Unbundlings wieder gestärkt werden. Gelingt dies, besteht die Hoffnung, dass die Fusion ein großes professionell geführtes Netz hervorbringt, das Maßstab für effizienten Netzbetrieb sein kann. Sollte die Regulierung jedoch schwächeln, entwickelt sich im schlechtesten Fall ein übermächtiges Unternehmen, das den Markt dominiert und so Wettbewerb verhindert.“
Bessere Rahmenbedingungen für Stadtwerke
Der VKU Verband kommunaler Unternehmen hatte ebenfalls bereits im Verfahren gegenüber der EU-Kommission auf die Bedenken gegen den Zusammenschluss in den Bereichen des Netzbetriebs, des Energievertriebs und der Messdienstleistungen und Energiedienstleistungen hingewiesen, sagte ein Sprecher des VKU: „Nunmehr ist die Politik gefordert: Die zu erwartende Umgestaltung des Energiemarktes muss aber auch ein Anlass sein, um die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten kommunaler Energieversorger zu verbessern. Ziel muss sein, dass Stadtwerke auch zukünftig unter den neuen Marktbedingungen ihre Rolle im Wettbewerb erfüllen können. Besondere regulatorische oder gesetzliche Anforderungen für die Kommunalwirtschaft, die private Energieversorger nicht beachten müssen, widersprechen dem Gebot des ,level playing field’ im wettbewerblichen Energiemarkt.“ hp
