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"Aufwand bei der Erfüllung der CSRD-Anforderungen nicht unterschätzen"

Deutlich mehr Stadtwerke als heute müssen künftig einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Was dabei zu beachten ist und worin die Chancen liegen, sagt Goldy Raimann von der Asew im Interview.
25.03.2024

Goldy Raimann ist Senior Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (Asew) im VKU.

Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes wird mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich ausgeweitet. Sie gilt künftig auch für kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG, die zwei der drei folgenden Größenkriterien übertreffen: Bilanzsumme von 25 Mio. Euro, Nettoumsatz von 50 Mio. Euro und 250 Mitarbeitende. Auch diese Unternehmen werden ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Mit über 1000 Datenpunkten bedarf die Umsetzung dieses Großprojekts einer umfassenden Vorbereitung und Planung. Worum es dabei genau geht, zeigt Goldy Raimann, Senior Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der Asew im Kurzinterview auf. Sie wird über dieses Thema auch auf der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz am 17. Juni in Berlin sprechen. Zur Anmeldung geht es hier.

Frau Raimann, wie beurteilen Sie die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – als notwendige Pflicht oder als wertvolle Chance?
Grundsätzlich ist es wichtig, zwei Perspektiven zu berücksichtigen: Die CSRD ist ein zentrales Element des Sustainable Finance Action Plans der EU. Dieser soll die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft in der EU ermöglichen. Der Plan unterstützt die Ziele des EU-Green-Deals, die ohne die Förderung nachhaltiger Investitionen so wohl nicht zu erreichen wären.

Die CSRD lässt sich also eindeutig als Chance begreifen, da ihr Hauptziel ist, Investitionen in nachhaltige Unternehmen zu fördern.

Die CSRD will Unternehmen dazu anregen,
ihre Strategien im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit zu überdenken.

Nun kommt aber dazu, dass viele von der CSRD betroffene Unternehmen diese zunächst als eine weitere administrative Last empfinden. Doch auch hier bietet die Richtlinie einen tieferen Nutzen: Die CSRD will Unternehmen dazu anregen, ihre Unternehmensstrategien in Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit zu überdenken.

Das gewährleisten nämlich genau die geforderten Nachhaltigkeitsstrategien. Unternehmen müssen Chancen, Risiken und Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungskette identifizieren und in die Unternehmensstrategie miteinbeziehen. Dadurch werden alle Elemente der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) vereint und bilden das Fundament der Unternehmensstrategie.

Wer setzt die CSRD bei den Stadtwerken eigentlich um?
Das ist tatsächlich sehr unterschiedlich und in vielen Fällen noch nicht final. Die CSRD stellt Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen vor diverse Herausforderungen. Größere Stadtwerke, die bereits über spezialisierte Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen, haben mit eben diesen in der Regel bereits die passende Anlaufstelle und werden vermutlich auch in der näheren Zukunft die Anforderungen der CSRD vergleichsweise rasch umsetzen können.

Demgegenüber stehen Unternehmen ohne spezielle Nachhaltigkeitsressourcen oder -kenntnisse, die sich natürlich dann auch einer noch größeren Herausforderung gegenübersehen. Ohne eigenes Personal, das sich speziell mit Nachhaltigkeitsfragen befasst, kann die Einarbeitung in die komplexen Anforderungen der CSRD eine signifikante Hürde darstellen.

Diese Unternehmen müssen möglicherweise auf externe Expertise zurückgreifen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine nachhaltige Strategie zu entwickeln, die den Vorschriften entspricht und zugleich zukunftsfähig ist. So oder so betrifft die CSRD bzw. ihre Umsetzung das gesamte Unternehmen und nicht nur einzelne Personen.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Auseinandersetzung mit der CSRD wäre nur Aufgabe einer einzelnen Abteilung oder gar Person.

Welchen Fehler sollten Stadtwerke im Zusammenhang mit der CSRD nicht begehen?
Drei Worte: Aufwand nicht unterschätzen! Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen ist kein kurzfristiges Projekt. Mit über 1000 Datenpunkten, die von einfachen Kennzahlen wie der „Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen“ bis hin zu komplexeren Messgrößen wie den ‘Scope 1, 2 und 3 Emissionen’ reichen, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung und Planung.

Darüber hinaus ist es ein Trugschluss zu glauben, die Auseinandersetzung mit der CSRD wäre nur Aufgabe einer einzelnen Abteilung oder gar Person. Die CSRD betrifft das gesamte Unternehmen und erfordert eine koordinierte Anstrengung über alle Bereiche hinweg. Genau hierauf werde ich im Rahmen meines Vortrags bei der ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz noch detaillierter eingehen.


Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren.