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Geschäftsgebaren von Billiganbietern wird Fall für Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Sie prüfe einen Anfangsverdacht im Zusammenhang mit Kündigungen von Strom- und Gaskunden, teilt eine Sprecherin mit. Zudem soll eine Eingabe der Bundesnetzagentur vorliegen.
01.02.2022

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft einen Anfangsverdacht gegen Strom- und Gasanbieter.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft, ob Gas- und Stromanbieter im Zusammenhang mit Vertragskündigungen eine Straftat begangen haben. Dies bestätigte eine Sprecherin der ZfK. Sie reagiert damit nach eigenen Angaben auf eine Strafanzeige.

Zudem liege eine Eingabe der Bundesnetzagentur vor. Die Ausführungen in der Eingabe würden bei der Prüfung des Anfangsverdachts berücksichtigt, führt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft aus. Namen wollte sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Nur so viel: "Strafrechtliche Ermittlungen wurden bisher nicht aufgenommen."

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